Pendlerpauschale bei Bezahlung vom Arbeitgeber?

2 Antworten

Du verwechselst da Einnahmen mit Ausgaben. Wenn dir das öfter passiert, hätte ich da einen Geschäftsvorschlag für dich.

Das eine ist das Bahnticket. Das ist nichts anderes als Arbeitslohn und damit Einnahme.

Das andere sind die Fahrtkosten. Das ist die Ausgabe, also Werbungskosten.

Natürlich musst du die Fahrtkosten berechnen und angeben, sonst werden sie ja nicht angerechnet und du versteuerst lediglich die Einnahmen.

100% NEIN.

Das wäre Steuerbetrug, zumal der Fahrtkostenzuschuss auf der Lohnsteuerbescheinigung später ausgewiesen wird.

Wenn Du nach der Einarbeitung ins Home Office überwechselst, kannst Du das HO sehr gut steuerlich geltend machen. Dafür brauchst Du eine Bescheinigung vom AG, dass Du (ganz oder teilweise) von zu aus Hause arbeitest.