Rentenversicherungs Beiträge trotzdem bezahlen obwohl ich nicht mehr arbeite?

1 Antwort

Man kann sich auf Antrag von der RV-Pflicht befreien lassen. Das sollte eigentlich bekannt sein. Selbstverständlich werden keine RV-Beiträge mehr vom AG überwiesen, wenn das Arbeitsverhältnis endgültig beendet ist. Ich verstehe die spekulative Frage ehrlich gesagt nicht, das ist doch das Normalste von der Welt. Wenn der AG Dich dennoch als Ex-Minijobber und damit als Karteileiche in den Personalakten weiterführt, dann kann das nur an Ort und Stelle geklärt werden, aber sicherlich nicht hier!

Mehr Infos rund um das RV-Thema gibt es bei der Knappschaft-Bahn-See in Bochum:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/06_was_gilt_fuer_rvpflicht/01_befreiung_rv_pflicht/node.html