Hauskauf vor Ehe, hat zukünftiger Ehemann einen Anspruch darauf?
Hallo zusammen,
ich möchte mir ein Haus kaufen, bringe auch das Eigenkapital (50 Tsd. Euro) dazu mit. Im Grundbuch lasse ich mich alleine eintragen, der Kredit geht auch nur auf mich. Bezahlen werden wir es gemeinsam. Falls es in ein paar Jahren zur Trennung kommen sollte, muss ich um mein eingebrachtes Geld bangen oder muss ich Ihn dann lediglich für das auszahlen, da wir die Schulden ja gemeinsam tilgen? Ich versteh das Ganze mit dem Zugewinnausgleich nicht.
3 Antworten
Für ein vor der Erbe erworbenes Haus, das gemäß Deiner Aussage alleine auf Deinen Namen im Grundbuch steht , kann er im Falle einer Scheidung max. einen (anteiligen ) Zugewinnausgleich fordern.
Rechnung .... Kaufpreis 250.000 Euro / Eigenanteil 50.000 Euro - Wert bei Scheidung - Restschuld 0 - Schätzpreis bei Scheidung 300.000 .
dann wäre der Zugewinn 50.000 ... aber davon ist ein fünftel abzuziehen , da Du ja auch ursprünglich ein Fünftel des Kaufpreises als Eigenanteil geleistet hast ...... der verbleibende Zugewinn von 40.000 wäre zu teilen. Den Rest hat er "abgewohnt".
Ich würde ein Beispiel so rechnen:
Dein Anfangsvermögen beträgt 50.000,-€ ( Hauswert 250.000 Minus 200.000 Kredit)
Dann bezahlt Ihr 50 Monate lang 1.000 monatlich Kreditraten und trennt Euch dann.
Dein Endvermögen beträgt 100.000 (Hauswert 250.000 Minus 150.000 Kredit)
Die Differenz zwischen Endvermögen und Anfangsvermögen beträgt 50.000, davon steht ihm die Hälfte zu.
In jedem Fall gehören die eingebrachten 50.000 vor der Ehe ja zu Deinem Anfangsvermögen und gehen nicht verloren.
In dem Beispiel hätte der Mann dann allerdings 4 Jahre lang kostenlos gewohnt. Ihr könntet auch Gütertrennung vereinbaren (Ehevertrag aufsetzen lassen) und eine Art Mietezahlung/Nutzungsentschädigung vereinbaren. Dann bekommt der Mann nach der Trennung nichts.
Schau mal hier, sehr anschaulich erklärt:
www.realbest.de/de/verkaufsgruende/scheidung-zugewinnausgleich
Ihr solltet unbedingt einen Ehevertrag aufsetzen. Nehmt frühzeitig Beratung in Anspruch!
Lieben Dank für die Antwort. Ich lese mir mal den Artikel in einer ruhigen Minute durch. Ich dachte, ich wäre mit der alleinigen Finanzierung und als einzige Eigentümerin auf der "sicheren" Seite.