Erbpachterhöhung wegen Nachtrag Meiner Frau ins Grundbuch

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Vorliegend ist das Erbbaurecht entgeltlich.Die Erhöhung beträgt immerhin 460 %; vermutlich wurde er in den letzten Jahren trotz Preisklausel nicht angehoben. Oder der Erbbaurechtsaus- geber nimmt die Eigentumsänderung zum Anlass einer längst überfälligen nicht unbilligen Erbbauzinserhöhung. Empfehlung: Prüfe den Erbbaurechtsvertag und die Möglichkeiten der Erbbauzinserhöhung nach § 9a ErbbauRG.

Hallo ! Laut info von Immo Bayern ist das keine Erhöhung nach §9. Sondern sie wollen diese Erhöhung, damit der Erbpachtzins nach dem heutigen Stand passt. So die Aussage. Was ich für eine sehr komische Handlung halte. Denn sonnst bekomme ich keine Zusage. Dürfen Die denn das ?