P-konto Freibetrag überschritten aber mir wurde der gesetzlich pfändbare Teil bereits durch Lohnpfändung gepfändet?

2 Antworten

Ist es nicht möglich dem Freibetrag auf dem p-konto entsprechend zu erhöhen????

Ja, das ist möglich, da Doppeltpfändungen unzulässig sind. Die Bank handelt aber richtig, denn du musst dir dafür einen Pfändungsschutzbeschluss beim für dich zuständigen Vollstreckungsgericht besorgen und den dann der Bank vorlegen bzw. macht das das Gericht. Dann sind deine Gehaltseingänge auf dem P-Konto pfändungsfrei.

Die Bank ist im Recht:

"Ein P-Konto bietet automatisch einen Pfändungsschutz von 1.340 Euro je Kalendermonat."

Und ja, Du kannst einen höheren beantragen:

"Im Einzelfall können Sie Antrag auf Anhebung der Pfändungsfreigrenze beim Gericht stellen, wenn Sie vom unpfändbaren Einkommen Ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können. Lassen Sie von Ihrer Schuldnerberatung prüfen, ob ein Antrag sinnvoll ist."

https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/schuldnerberatung/haeufiggestelltefragen/64564#:~:text=Im%20Einzelfall%20k%C3%B6nnen%20Sie%20Antrag,ob%20ein%20Antrag%20sinnvoll%20ist.