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Lohnpfändung bezahlt, aber noch nicht erledigt?

Hallo zusammen, eine Freundin hat im Jahr 1982 im Alter von 18 Jahren ein Darlehen in Höhe von 5000 DM aufgenommen, um ihrer Mutter aus einem finanziellen Engpass zu helfen. Die Darlehensraten wurden von ihrer Mutter bezahlt. Sie hat nie mehr etwas davon gehört.

Im Februar 2016(!) wurde ihrem Arbeitgeber dann von einer Hoist GmbH aus Duisburg eine unerwartete Gehaltspfändung in Höhe von 1580 Euro (Hauptforderung 1530 Euro) zugestellt. Der Arbeitgeber hat daraufhin eine Rate in Höhe von 280 Euro auf das angegebene Konto der Hoist GmbH überwiesen.

Sie hat daraufhin einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Dieser sagte, sie könne nichts gegen die Forderung machen und ihr empfohlen, die Restsumme in Höhe von ca. 1300 Euro zu bezahlen, wenn sie die Sache aus der Welt schaffen wolle. Das hat sie dann auch mit Überweisung auf das Gläubigerkonto unter Angabe des Aktenzeichens gemacht. Die Überweisung wurde ihrem Arbeitgeber mitgeteilt und beide waren der Meinung, die Sache sei damit erledigt.

Nun besteht die Hoist GmbH aber unerwartet weiterhin auf die Zahlung der gesamten Gehaltspfändung durch den ARBEITGEBER. Es soll also quasi doppelt bezahlt werden.Es wurde auf Nachfrage eine Forderungsaufstellung zugesandt in Höhe von 6800 Euro (Hauptforderung in Höhe von 1530 zuzüglich Zinsen und Gebühren seit 1982). Die bisher geleistete Eigenzahlung wurde darin verbucht unter: "Zahlung: Verrechnung nach VerbrKrG").

Soweit ich das erkennen kann, wird die Eigenzahlung aber nicht auf die Gehaltspfändung angerechnet. Hierzu stelle ich mir folgende Fragen:

  1. Ist der Arbeitgeber verpflichtet, weiter zu zahlen? (Personalbüro sagt ja)
  2. Wann verjähren die seit 1982 angefallenen Zinsen?
  3. Wie ist es möglich, dass es nach über 30 Jahren ohne etwas zu hören zu einer Gehaltspfändung kommt.
  4. Ist der der Pfändung zugrunde liegende Vollstreckungsbescheid rechtskräftig, wenn er (vermutlich wegen Wohnungswechsels) niemals erhalten wurde?

Viele Grüße und vorab vielen Dank! Markus

Darlehen, Gläubiger, Lohnpfändung

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