P-Konto?
Auf dem P-Konto befindet sich seit Jahren ein Betrag von 130,-über den ich nicht selbst verfügen kann,obwohl das nachweislich zum Leben benötigt wurde.Meine Bank sagte damals :dieser Betr. stünde dem Gläubiger zu , diese Pfändung wäre eingegangen,als grad keine neue Bescheingung für den sockelfreibetrag vorlag.(mein Fehler)und somit hat jetzt keiner was davon weder Gläubiger noch ich.Jemand von der Pfändungsabteilung fragte vor einem Jahr ,ob er die Summe an den Gläubiger überweisen soll,was ich bejahte,doch der Betrag ist noch drauf.Was mich ärgert,den das geld ist vom Existenzminimum u doch eigentlich "geschützt" durch das P- Konto und eigentlich könnte ich das gut gebrauchen,es stammt noch von einem 800Euro job und bis auf Kindergeld war das meine einzige Einnahme.Lg
1 Antwort
Der Betrag wird ja irgendwie entstanden sein. Früher wurde Guthaben aus nicht verbrauchten Freibeträgen nur in den nächsten Monat mit übertragen, und dann stand es dem Schuldner nicht mehr zur Verfügung.
Ich verstehe aber so einiges nicht. Wenn die Bank sagt „dieser Betr. stünde dem Gläubiger zu“ warum ist er nicht schon längst dort hin überwiesen worden?
Für den normalen Freibetrag benötigt man keine Bescheinigung, somit ist auch „diese Pfändung wäre eingegangen,als grad keine neue Bescheingung für den sockelfreibetrag vorlag.“ nicht nachvollziehbar, zumal die Bescheinigung auch rückwirkend bzw. auf das aktuell vorhandene Guthaben greift, sofern man die Monatsfrist nicht verschlafen hat.
„Jemand von der Pfändungsabteilung fragte vor einem Jahr ,ob er die Summe an den Gläubiger überweisen soll“ verstehe ich auch nicht. Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss besagt, dass pfändbare Beträge an den Gläubiger nach Fristablauf auszukehren sind, da fragt man doch nicht beim Schuldner nach, ob man das als Bank jetzt auch tun soll, sondern zahlt es an den Gläubiger!
„Was mich ärgert,den das geld ist vom Existenzminimum u doch eigentlich "geschützt" durch das P- Konto und eigentlich könnte ich das gut gebrauchen,es stammt noch von einem 800Euro job.“
Das Geld ist bzw. war damals nur geschützt, um darüber auch unmittelbar zu verfügen. Hat man es nicht getan, steht es dem Gläubiger zu, auch wenn man es jetzt gut gebrauchen könnte…
Um welche Bank geht es denn? Die Mitarbeiter scheinen sich offensichtlich wenig auszukennen. Oder hast du dich im einem Insolvenzverfahren befunden? Dann wäre der Sachverhalt ggf. anders zu beurteilen.
Alle zwei Jahre muß ich der Pfändungsabteilung so eine Bescheinigung schicken sonst krieg ichnichts
Der Freibetrag ohne Bescheinigung beläuft sich derzeit auf 1.410€ monatlich und muss dir auch ohne Bescheinigung gewährt werden. Nur für einen höheren Freibetrag ist eine Bescheinigung notwendig.
Wenn der Freibetrag sich auf 1400-,beruht,warum wurden dann von 950-,Einkommen überhaupt die 130-,auf dem Konto eingefroren?als ein Gläubiger pfänden wollte.Die Summe130-, variert auch mal sind es 112,-Eu,anderen Monat 123-,die drauf bleiben müssen. danke hilft mir sehr deine /Ihre antwort
Danke für deine Antwort.Nein habe mich nicht im Insolv.Befunden.Normalen Freibetrag für Mutter mit kind gibts das?Ohne Bescheinigung ?Ohne diese Bescheinigung "freigabe des sockelbetrages"kriege ich garkein Geld ausgezahlt von der Bank.Ich hatte 800Eu verdient u Kindergeld mehr Einkommen hatte ich nicht,was aufs konto ging,von diesem Geld behielt die Bank bis heute die 130 Eu zurück auf meinem konto.Alle zwei Jahre muß ich der Pfändungsabteilung so eine Bescheinigung schicken sonst krieg ichnichts diese bekomme ich jetzt immer vom jobcenter