OVM Online Vertrieb?

4 Antworten

Kleine Korrektur zu den Aussagen der Kollegen: Bitte Einspruch einlegen, wenn die Forderung unberechtigt ist. Widerspruch wäre beim Mahnbescheid angebracht gewesen.

Aber lass dich bitte unbedingt beraten, ggf. erst mal von der Verbraucherzentrale. Ggf. hast du auch Anspruch auf Beratungshilfe, dann kannst du die Sache auch von einem Anwalt prüfen lassen.

hm.... so ganz astrein ist dieser OVM Vertrieb nicht....

https://verbraucherschutz.de/wer-hat-erfahrung-mit-der-ovm-gmbh-oberschneiding/?amp

Die wichtigste Voraussetzung für eine Vollstreckung ist ein vorausgegangener Mahnbescheid..... gab es soetwas und hast evtl. nicht darauf reagiert ?

Und..... bist du 100%ig sicher, dass die Forderung unberechtigt ist, musst du schnellstens(innerh.14Tage) gegen den Vollstreckungsbescheid Widerspruch einlegen.

🤷

Wenn die Forderung nicht berechtigt sein sollte, unbedingt innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Widerspruch einlegen, sonst wird es fast unmöglich, noch etwas dagegen zu unternehmen. Einen Mahnbescheid müsste es vorher übrigens auch schon gegeben haben, so überraschend dürfte es also nicht sein.

Na ja, es kommt ja nicht von heute auf morgen ein Vollstreckungsbescheid!?

Da muss ja schon vorher einiges gelaufen sein.

Und irgendwo muss ja auch was stehen, um was es geht, welche Forderung eingetrieben werden soll.