Nur ein Freistellungsauftrag, auch wenn man mehrere Konten bei einer Bank hat?

2 Antworten

Richtig - dieser Auftrag gilt für alle Konten bei diesem Geldinstitut.

Aber Vorsicht, wenn man noch Konten bei anderen Geldinstituten hat, da ist dann rechnen angesagt.

Ceritak 
Fragesteller
 27.10.2011, 19:59

O.k, danke für die Antwort.

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Der Freistellungsauftrag gilt für alle Konten bei einem Institut. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn man Einzelkonten und Gemeinschaftskonten bei der gleichen Bank hat. Das funktioniert dann nur mit einem gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag mit dem Ehepartner für alle Konten.