Musikbox mitgenommen bei einer Home wegen zu lauter Musik?

3 Antworten

Das ist Diebstahl ja. Dein Nachbar hat dir eine Fremde bewegliche Sache gegen deinen Willen mitgenommen. Somit hat der sich § 242 strafbar gemacht.

Danke 🙏

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Genau. Die Jugendlichen hätten direkt um 3 Uhr nachts die Polizei rufen sollen.

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Nein, kein Diebstahl. Es fehlt an der Aneignungsabsicht.

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@Flaxnet

Schonmal in ein Gesetz geschaut? Bin zu faul das am Handy zu kopieren. Aber grob. "In der Absicht sich oder einem Dritten anzueignen." Diese Aneignungsabsicht wird man in diesem Fall nie nachweisen können. (Da nicht vorhanden) Daher ist ein Diebstahl in der umgangssprachlichen Form vielleicht vollzogen. Nicht ab ein Diebstahl nach 242 StGB

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@Tiiii

In dem Moment, wo der sich einer Fremden Sache aneignet und es in seine Wohnung nimmt, hat er die Absicht die Anlage zu behalten. So könnte jeder irgendwas mitnehmen und sagen es war keine Absicht? 🤦

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@Flaxnet

Das, was du gerade benennst ist was anderes. Würde eher dem Vorsatz entsprechen. Natürlich hatte er die Absicht des Wegnehmens aber eben nicht, sich das Zuzueignen! Und das ist ein notwendiges Tatbestandsmerkmal des Diebstahls.
Ich empfehle mal subjektive Tatbestandsmerkmale zu googlen.

Und der Sachverhalt des Fragestellers ist ein super Prüfungsbeispiel. Denn der Sachverhalt gibt einem gleich die Absicht (das Ziel des Täters) mit: nämlich Ruhe und den Fragesteller kurzfristig davon fernzuhalten! Das Gerät an sich kann der Fragesteller wieder haben.

Ggf hilft https://www.juracademy.de/strafrecht-bt2/diebstahl-subjektiver-tatbestand.html

Ansonsten halte ich mich jetzt raus, wenn Strafrechtsbasis fehlt...

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@Tiiii

Kannst du natürlich drehen und wenden. Fakt ist es besteht erstmal ein Tatbestand des Diebstahls was die Staatsanwaltschaft daraus macht ist eine andere Sache. Wenn der bestohlene dazu noch sagt die Anlage wäre Defekt oder er hätte die nicht wieder bekommen und dies glaubhaft macht. Wird's umso schwerer. Deswegen sollte man da nicht selbst eingreifen und fremdes Eigentum mitnehmen. Der Dieb muss sich jedenfalls dazu äußern, sollte es zu einer Anzeige kommen. Kann auch nach hinten losgehen ein solches eingreifen.

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Das ist unverschämt. Deinerseits.

Sowohl die Lärmbelästigung noch um 3 Uhr nachts, trotz vorheriger Beschwerde, dann anschliessend das Klingeln und Klopfen an seiner Tür als auch diese Frage.

Normale Reaktion wäre eher "okay, wir haben Mist gebaut, das war echt zu spät zu laut". Am nächsten Tag entschuldigen und "Musik" abholen.

Grundsätzlich durfte der Nachbar das nicht. Das ist verbotene Eigenmacht.