Musikbox mitgenommen bei einer Home wegen zu lauter Musik?
Also ich habe gestern eine Homeparty bei mir zu Hause im Gemeinschaftskeller gemacht und dann haben wir anscheinend zu laut Musik gehört und dann ist sich unser Nachbar beschweren gegangen und hat gesagt er kommt nicht nochmal runter sondern ruft die Polizei. Ca um 3 Uhr kam er rein und hat meine 500€ Musik einfach genommen und is rausgegangen und in seine Wohnung hinein. Nach mehreren Versuchen anzuklopfen und anzuläuten an seiner Haustür hatten wir keinen Erfolg. Er hat einfach nicht mehr aufgemacht. Ist das Diebstahl oder ein anderer Gesetzesbruch?
3 Antworten
Das ist Diebstahl ja. Dein Nachbar hat dir eine Fremde bewegliche Sache gegen deinen Willen mitgenommen. Somit hat der sich § 242 strafbar gemacht.
ich werfe mal Selbsthilfe, §229 ff. BGB in den Raum
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__229.html
Diebstahl scheidet meines Erachtens nach aus, da es am Tatbestandsmerkmal "Vorsatz der willentlichen Aneignung" fehlt.
Genau. Die Jugendlichen hätten direkt um 3 Uhr nachts die Polizei rufen sollen.
Schonmal in ein Gesetz geschaut? Bin zu faul das am Handy zu kopieren. Aber grob. "In der Absicht sich oder einem Dritten anzueignen." Diese Aneignungsabsicht wird man in diesem Fall nie nachweisen können. (Da nicht vorhanden) Daher ist ein Diebstahl in der umgangssprachlichen Form vielleicht vollzogen. Nicht ab ein Diebstahl nach 242 StGB
Das, was du gerade benennst ist was anderes. Würde eher dem Vorsatz entsprechen. Natürlich hatte er die Absicht des Wegnehmens aber eben nicht, sich das Zuzueignen! Und das ist ein notwendiges Tatbestandsmerkmal des Diebstahls.
Ich empfehle mal subjektive Tatbestandsmerkmale zu googlen.
Und der Sachverhalt des Fragestellers ist ein super Prüfungsbeispiel. Denn der Sachverhalt gibt einem gleich die Absicht (das Ziel des Täters) mit: nämlich Ruhe und den Fragesteller kurzfristig davon fernzuhalten! Das Gerät an sich kann der Fragesteller wieder haben.
Ggf hilft https://www.juracademy.de/strafrecht-bt2/diebstahl-subjektiver-tatbestand.html
Ansonsten halte ich mich jetzt raus, wenn Strafrechtsbasis fehlt...
Kannst du natürlich drehen und wenden. Fakt ist es besteht erstmal ein Tatbestand des Diebstahls was die Staatsanwaltschaft daraus macht ist eine andere Sache. Wenn der bestohlene dazu noch sagt die Anlage wäre Defekt oder er hätte die nicht wieder bekommen und dies glaubhaft macht. Wird's umso schwerer. Deswegen sollte man da nicht selbst eingreifen und fremdes Eigentum mitnehmen. Der Dieb muss sich jedenfalls dazu äußern, sollte es zu einer Anzeige kommen. Kann auch nach hinten losgehen ein solches eingreifen.
Das ist unverschämt. Deinerseits.
Sowohl die Lärmbelästigung noch um 3 Uhr nachts, trotz vorheriger Beschwerde, dann anschliessend das Klingeln und Klopfen an seiner Tür als auch diese Frage.
Normale Reaktion wäre eher "okay, wir haben Mist gebaut, das war echt zu spät zu laut". Am nächsten Tag entschuldigen und "Musik" abholen.
Grundsätzlich durfte der Nachbar das nicht. Das ist verbotene Eigenmacht.
Nein, kein Diebstahl. Es fehlt an der Aneignungsabsicht.