Neue Gastherme wird benötig, übernimmt das das Jobcenter?

2 Antworten

Das übernimmt ein Vermieter. Die Kosten können anteilig umgelegt werden. Handelt es sich um Dein eigenes Haus bzw. um Deine eigene Wohnung, kann ein Darlehen beantragt werden. Wie das geht, erklärt Dir das JC.

cyracus  05.04.2020, 23:53

Hi Maerz, nee, nicht Darlehen, sondern vollständig bezahlen. Guckst Du meine Antwort 🙂

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Gemäß dem hier genannten Urteil des Sozialgerichts Dortmund: ja, mit der Einschränkung, "wenn es zuvor der langzeitarbeitslosen Hauseigentümerin keine Kostensenkungsaufforderung zugestellt hat" (so in dem Urteil). - Lies dies:

Hartz IV: Neue Gasheizung muss gezahlt werden

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-neue-gasheizung-muss-gezahlt-werden

und hier eine Anwaltsmeinung zu diesem Urteil:

Hartz IV: Jobcenter muss die Reparaturkosten der Heizung ungeachter der Freae der Angemessenheit tragen

https://www.anwalt.de/rechtstipps/hartz-iv-jobcenter-muss-reparaturkosten-der-heizung-ungeachtet-der-frage-der-angemessenheit-tragen_094760.html

Im ersten Artikel steht: "... Kosten für die Erneuerung einer defekten Gasheizung ..." und im zweiten auch (hm, Überschrift ist wohl etwas unglücklich geraten).

Wäre natürlich super, wenn es ein landgerichtliches oder sogar ein bundesgerichtliches Urteil wäre, aber immerhin gibt es dieses, auf das Du Dich berufen kannst.

Jetzt in der Corona-Zeit geht ja alles schriftlich (und telefonisch, darauf ist aber kein Verlass!!). - Ich vermute stark, dass die Corona-Zeit spätestens Ende Mai beendet wird. Es wird berichtet (auch Trump äußerte dies mehrmals), dass Corona eine bestimmte Temperatur braucht; wird es wärmer, geht ihm die Puste aus. Spätestens nach dieser Zeit wirst Du offiziell mehr erfahren. - Vielleicht kannst Du ja bis dahin warten. Dann wäre es nämlich sehr sinnvoll, wenn Du zur Klärung der Angelegenheit nicht allein zum Jobcenter gehst, sondern dass Du Dich begleiten lässt von einem Ämterlotsen, auch Beistand genannt (dazu gleich mehr).

Natürlich beantragst Du schriftlich, ein zusätzliches Gespräch mit solch einer Begleitung kann hilfreich sein. - Erfahrungsgemäß sind die Sachbearbeiter korrekter und freundlicher, wenn "Kunde" mit einem Ämterlotsen erscheint.

Wenn Du nicht warten willst, schicke Deinen Brief per Einschreiben/Rückschein. Es kann hilfreich sein, wenn Du einen Freund sehen lässt, dass Du die Unterlagen in den Briefumschlag gesteckt hast. Vielleicht ist er sogar bereit, Dir dies auf einem Doppel des Anschreibens zu bestätigen. Und vielleicht geht er sogar mit dir gemeinsam zur Post und sieht, wie Du genau diesen Umschlag bei der Post aufgibst. (Mit dem Rückschein wird ja nur die Entgegennahme des Umschlags bestätigt, nicht der Inhalt.)

Der Freund / Freundin sollte nicht mit Dir verwandt sein und auch nicht gemeinsam mit Dir im selben Haushalt leben (die würden nicht als neutral angesehen werden).

Viel Glück!

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Vorsorglich meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher. Hier gehe ich auch auf das Thema Ämterlotsen ein. - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. Dazu schreibe auf das Doppel dort, wo Platz für Stempel usw. ist: "Schreiben unterschrieben erhalten:" (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit

jobcenter unterlagen verloren

und lies auch dies:

Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:

Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/

und

LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ldi-nrw-personalausweis-kopieren-oftmals-nach-dsgvo-verboten/

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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:

Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen

https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1109-Hinweise-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-der-Anforderung-von-Kontoauszuegen-bei-der-Beantragung-von-Sozialleistungen.html

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Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:

Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz

https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter
  • Hartz IV Mitläufer

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.

U n d :

Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.