Nebenjob 30 Stunden und Studium?
Hallo, ich bin 26 Jahre alt und Studentin in der Endphase, dh. ich schreibe meine MA-Arbeit und gehen nebenher arbeiten. Ich habe bereits einen Job mit 19,5 Stunden und einen weiteren mit 13 Stunden in Aussicht.
Meine erste Frage: Darf ich beide Jobs ausüben bzw. welche Folgen hätten beide Jobs für meine Krankenversicherung und die Steuerabgaben?
Die zweite Frage lautet: Den zweiten Job mit 13 Stunden müsste ich zunächst auf freiberuflicher Basis ausüben und meinem Arbeitgeber mein Gehalt in Rechnung stellen. Geht dies so einfach? Wie muss ich dies steurlich geltend machen bzw. wo und wie muss ich das anmelden.
Vielen Dank im voraus
Tina
3 Antworten
Hallo,
die Krankenkasse hat dann zu prüfen, ob man hauptberuflich selbständig ist (u.a. wöchentliche Arbeitszeit, Einnahmehöhe etc.).
Wenn man hauptberuflich selbständig ist, liegen die Mindestbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung bei mindestens 332 Euro monatlich (in Ausnahmefällen bei 221 Euro). Es werden alle Einnahmen berücksichtigt.
Wenn man nebenberulich selbständig ist, hat die Krankenkasse zu prüfen, ob man noch ordentlich Studierender ist (Zeitaufwand für die einzelnen Bereiche). Wenn ja, bleibt es bis zur Abschlussprüfung beim bisherigen Studentenbeitrag. Wenn nein, wird man ab Beginn der freiberuflichen Tätigkeit als Arbeitnehmer mit den vollen Sozialversicherungsbeiträgen eingestuft (etwa die Hälfte der Beiträge trägt der Arbeitgeber und der bisherige Studentenbeitrag entfällt dann).
Gruß
RHW
Hey,
Klar darfst du beide Jobs ausüben.
Zu deinem 2. Job musst du dir eine Steuernummer holen und gegebenenfalls einen gewerbeschein, bekommt man ganz einfach vom Finanzamt. Dann kannst du problemlos Rechnungen stellen. Du hast einen Freibetrag bis 19 500 €. Sprich soviel kannst du im Jahr verdienen ohne es zu versteuern.
Wenn du dir unsicher bist, lass dich von einem Steuerberater beraten oder einem Professor in der Uni, der sich mit dem Thema auskennt.
Liebe Grüße
Wieviele Jobs jemand ausübt oder nicht und welcher der Hauptjob und welcher der/die Nebenjobs sind, kann einem niemand vorschreiben. Bei regelmäßig über 400 € fällt die pauschale Steuer- und Abgabenabführung durch den AG weg. Zur zweiten Frage müsste man zunächst prüfen ob der Job tatsächlich freiberuflich ausgeübt werden könnte.