Nachzahlung bei der Vermietung in der Steuererklärung?
Hallo,
danke noch mal für die schnelle Antworten. Aber ich habe da noch 1-2 Fragen. Muss ich denn dann Nachzahlen wenn ein Gewinn bei der Vermietung der ETW raus kommt in der Steuererklärung? Die ETW wurde als Sicherheit für ein Hauskauf genommen, kann ich davon was absetzen bei der Steuererklärung für die ETW?
Hoffe wieder mal auf gute und sinnvolle Antworten Gruß reddevil
3 Antworten
Wenn sich aus der Vermietung und Verpachtung ein positives Betriebsergebnis ergibt ist dieses natürlich zu versteuern. Dies führt mitunter sogar dazu, dass Du in den Folgejahren zu einer Steuervorauszahlung aufgefordert wirst.
Allerdings vewundert es schon, dass eine EWT schon so kurz nach der Übernahme positive Betriebsergebnisse ausweist.
Der Abzug der Zinsen richtet sich danach, wofür das Kapital eingesetzt wurde.
Also wenn die ETW für den Kauf eines selbstbewohnten EFH belastet wurde, gibt es keinen Zinsabzug.
Natürlich musst du dann, wenn ein Gewinn rauskommt, Steuern darauf bezahlen.
Dass die Wohnung als Zusatzsicherheit herhalten muss, hat darauf keinerlei Einfluss.
Normalerweise finanziert man vermietete Objekte so weit es geht fremd und selbst bewohnte so weit es Sinn macht mit Eigenkapital.