Wer muss das Hausgeld nachzahlen?


01.04.2023, 17:43

Aus der Forderung geht hervor : "Zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Nachzahlung aus der Hausgeldabrechnung 2021 sind Sie die eingetragene Eigentümerin im Grundbuch und somit der Eigentümergemeinschaft gegenüber zahlungspflichtig"

4 Antworten

Danke für die Antwort mein schöner

1

Hausgeld zahlt natürlich Ihr, da im Hausgeld auch Posten drin sind, die nicht Umlagefähig auf Mieter sind, wie z.b. die Instandhaltungsrücklage.

Natürlich könnt Ihr von euren ehemaligen Mietern Anteilig die Nebenkosten verlange, entsprechend müsst ihr eine Nebenkostenabrechnung machen. Ihr müsst aus dem Hausgeld die Nebenkosten raus rechnen und entsprechend der Monate, die die Mieter bezahlt haben den Mehrverbrauch aufschlüsseln und das Geld von euren ehemaligen Mietern verlangen.

Alles klar danke für die Antwort Meister

1

Tatsächlich Mieter oder Eigentümer.? Also vor euch. Bei Eigentümer kommt es auf den Notarvertrag an.

Vor uns Mieter. Wir sind jetzt Eigentümer

0

Der Sachverhalt ist etwas unpräzise.

Aber wenn ihr am 01.08. eingezogen seid und der Vormieter bis Ende Juli dort gewohnt hat, müsste der Vormieter 7/12 der Abrechnung zahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Was genau kann ich denn noch ergänzen zum Sachverhalt? Danke für die Antwort

0
@habeinefrageee

Ganz einfach, wann war der Tag des Übergangs der Nutzen und Lasten.

Wann ist der Mieter ausgezogen?

Was ist im Hausgeld enthalten, was gar nicht vom Mieter zu tragen ist, wie z.B. die Instandhaltungsrücklage.

0

Hab noch etwas ergänzt

0

Nein, Hausgeld enthält auch nicht umlagefähige Posten, die müssen vorher rausgerechnet werden.

0