Nachschreiben kostet Geld?

4 Antworten

Wie das in der Schweiz aussieht wirst dir hier vermutlich kaum jemand rechtssicher sagen können. In D würde ich jedem Schüler in so einem Fall empfehlen lassen sich das schriftlich oder vor Zeugen geben zu lassen und dann Dienstauffsichtsbeschwerde einzulegen. In D ist es Staatsangestellten wir Lehrern strengstens verboten Geld von Dritten anzunehmen.

Diese Frage sollte Dir die Schulleitung oder das zuständige Amt für Kultur und Bildung (??) rechtssicher beantworten können.

Ich wage die Rechtmäßigkeit einer solchen Forderung sehr stark anzuzweifeln.

Kann ich mir kaum vorstellen. In Deutschland würde vermutlich schon alleine der Versuch den Lehrer seinen Job und seine Pension kosten.

Auch wenn hier Geld gefordert wird, hier wirst Du niemanden finden, der sich mit Schweizer Recht auskennt.