Mietausfall als Schadensersatz, wenn Nachmieter in Vermögensverfall gerät?
Der Vermieter kündigt einem Mieter wegen Zahlungsverzuges fristlos. Nachdem der Mieter endlich ausgezogen ist, erhält der Vermieter einen neuen Mieter, der auch die ersten beiden Mieten vollständig zahlt. Danach gerät dieser Nachmieter aber in Vermögensverfall und kann die weiteren Mieten nicht mehr zahlen. Er zieht, nachdem er drei Mieten in Rückstand geraten ist, von allein aus. Kann der Vermieter diesen Mietausfall von dem ursprünglichen Mieter, der wieder zu Geld gekommen ist, ebenfalls als Schadensersatz verlangen und wie lang erhält er den Mietausfall?
3 Antworten
Nein, kann er nicht. Er hat ihn gekündigt udn kann von ihm damit die Miete bis zum Auszug verlangen. Danach ist es sein Problem, wenn er sich einen Mieter sucht, der nciht zahlt.
Zunächst ist klarzustellen, dass der 1. Mieter als Schadensersatz auch den Mietausfall des Vermieters zu ersetzen hat. Das gilt sicher auch, wenn der Nachmieter insolvent ist, aber nicht wird. Denn er könnte ja in 3 Jahren ebenfalls insolvent werden. Also dann wie auch in deinem Fall kann wohl der Vermögensverfall nicht mehr dem 1. Mieter zugerechnet werden.
Die Frage ist mir ein bißchen unklar. Wer hat mit wem welchen Vertrag abgeschlossen ?
Normalerweise hat ein Nachmieter einen eigenen Mietvertrag, und muss diese vertraglichen Pflichten einhalten, bzw. wenn nicht auch die Konsequenzen akzeptieren. Mit dem Vertrag eines Vormieters hat das nichts zu tun.
Es gilt der Grundsatz: Verträge müssen eingehalten werden, aber Forderungen aus einem anderen Vertrag können damit nicht verbunden werden.