Auch wenn ich von den etablierten Usern jetzt gesteinigt werde - ich habe schon den Eindruck, dass viele Produkte unverhältnismäßig teurer geworden sind! Natürlich hätten wir Preissteigerungen auch zu DM-Zeiten gehabt... Neben wir aber nur z.B. die Preissprünge an den Zapfsäulen - von Jetzt auf Da 6,7 oder mehr cent. Wenn ich der Einfachheit halber den cent x2 nehme - Preisprünge von 12 oder mehr Pfennigen gab es NIE!
Oh Mann sind das Horrorgeschichten hier! Schreib' in den Mietvertrag 'rein, dass der Mieter verpflichtet ist, die ARGE mit der direkten Zahlung zu beauftragen. Das hat für dich den Vorteil, dass du auch deine Miete bekommst und der Mieter nicht "ausnahmsweise" eine Monatsmiete nicht zahlt weil z.B. der Fernseher kaputt gegangen ist!
Kindergeld stellt Einkommen dar und ist insofern zwingend anzurechnen. Bei volljährigen Kindern ist ggf. ein gewisser Betrag abzurechnen (Pauschale)
Vorab - die Schulmittelpauschale wird NICHT von der Familienkasse, sondern von der ARGE gezahlt. Diese verfahren z.T. unterschiedlich. Bei einem Alter zw. 7 und 15 Jahren geht man von einer allgemeinen Schulpflicht aus. Für diese Kinder sollte dann automatisch gezahlt werden. Bei unter 7 bzw. über 15 Jahren muss als Nachweis eine Schulbescheinigung vorgelegt werden.
Ist auch ein stückweit Idealismus dabei!! Mietfrei wohnen ist schon klasse. Man braucht sich von niemandem etwas sagen zu lassen, kann an jeder Stelle einen Nagel in die Wand hauen usw. Nichts desto trotz darf man, wie auch schon oben erwähnt, die Instandhaltungskosten nicht aus den Augen verlieren. Elektroleitungen und Wasserleitungen haben ebenso nur eine begrenzte Lebensdauer wie der Dachstuhl usw. Eine neue Einbauküche mit energiesparenden Geräten ist auch nicht von Pappe. Ich habe mich auf eine Kombi aus selbstgenutzter Immobilie und Lebensversicherung entschieden.
Ein Punkt wird hier m.E. ausser acht gelassen. Div. Arbeitgeber suchen immer wieder Aushilfskräfte. Da verdient man dann zwar keine Unsummen aber zum "Überleben", wie in der Frage geschrieben, sollte es schon reichen! Meine Tochter besucht die 11.Klasse eines Gymnasiums. Sie hat beschlossen, ihren Führerschein zu machen. Da sie aber keine Kohle hat, arbeitet sie für 5 EUR die Stunde in einem Cafè!
Bei div. Versicherungen gibt es eine Diebstahlversicherung im Rahmen der Hausratversicherung. Dies gilt für Gegenstände, die du z.B. für eine Urlaubsreise mitführst, die aber in der Regel sich in deinem Haushalt befinden. Wenn du also eine Hausratvers. hast, schau' 'mal in die Bedingungen
Das Gesetz ist da relativ eindeutig. Der Antrag ist dort zu stellen, wo der gewöhnliche Aufenthalt, d.h. der Lebensmittelpunkt ist. Danach ist die jeweilige ARGE zuständig.
Diese "Städte-Pässe" berechtigen z.B. zu ermäßigten Eintrittspreisen in bspw. Schwimmbäder. In Aachen gibt's auch so etwas.
Das stimmt grundsätzlich so weil's im BGB steht. Bis zum 25. Lj, respektive dem erfolgreichen Abschluss der ERSTausbildung sind die Eltern zum Unterhalt verpflichtet. Daraus ergibt sich das "Auszugsverbot"
Schwarz/Gelb wird's wohl machen - obwohl alle etablierten Parteien in den vergangenen Zeiträumen bewiesen haben, dass sie nicht dazu in der Lage sind, unser Land im Sinne der Wähler zu regieren. Auch in der Politik geht es, wie in vielen Wirtschaftsbetrieben, fast ausschließlich darum, sich schnell die eigenen Taschen zu füllen und dann aus dem Staub zu machen. Unser Rechtssystem unterstützt das auch noch! Arme (Bananen-)republik Deutschland
Ich gehe davon aus, dass die ARGE nicht darauf eingeht. Im übrigen sehe ich das so wie wfwbinder - was interessiert dich das? Ist doch sein Problem!!!
Zusätzlich zu erwähnen ist noch, dass die ARGE dir mindestens 6 Monate die Miete zahlt, egal wie hoch (es sei denn, sie ist sittenwidrig - heißt z.B. dein Bruder vermietet dir 50 qm für 1000 EUR). Sollte die Miete der ARGE/dem Jobcenter zu hoch sein, wird man dich zum Umzug auffordern und dir den Umzug finanzieren müssen!!!
Bezieht er ALG 1, ist der Auszug kein Problem, da er seine Ausbildung abgeschlossen hat, beim ALG 2 auch nicht!
Das ist eine Unterhaltsfrage! Laut BGB sind die Eltern bis zum Abschluss der ERSTausbildung, respektive bis zum 25. Lebensjahr zum Unterhalt verpflichtet. Hieran lehnt sich auch das Gesetz, das für das ALG II maßgebend ist.
Du willst einen Kaufvertrag schließen. Dieses ist im BGB geregelt und setzt sich aus Angebot und Annahme dieses Angebots zusammen. Noch nicht einmal der neue genannte Preis ist wirksam! Juristisch gesehen gehst du mit dem Teil zur Kasse, die Kassiererin/Kassierer scannt den Preis und nennt ihn dir. Das gilt als Angebot. Jetzt liegt es an dir, dieses anzunehmen oder abzulehnen. Erst wenn Angebot und Annahme übereinstimmen, kommt ein wirksamer Kaufvertrag zu Stande.
Die ARGE wird prüfen wollen, ob es Gelegenheitsverkäufe sind (z.B. Kleidung, die du nicht mehr brauchst) oder ob du regelmäßig auch Neuwren verkaufst - sprich: du evtl. ein gewerblicher Händler bist. Da entsteht natürlich zwangsläufig die Frage, woher du diese Neuwaren hast... Ggf. wirst du als Selbstständiger eingestuft und man wird von dir erwarten, dass du ein Gewerbe anmeldest!
Eine Haftpflichtversicherung ist eine rein private Angelegenheit. Dafür kommt der Staat nicht auf. Deine Eltern müssen sich selbst versichern!
In der Regel zahlt die ARGE die komplette Kaltmiete, die Betriebskosten (Wasser, Müll usw.) und die Heizkosten ggf. abzüglich eines (%ualen) Anteils für Warmwasser
Selbst aktiv werden ist hier gefragt. So ein großer AUFWAND ist die Antragstellung nicht. Da hast du auch eine gewisse Sicherheit. Selbst wenn die Chance 50:50 wäre, würde ich es versuchen. Du kannst nicht vom Staat erwrten, dass er dir freiwillig etwas gibt. ;-)