Mietvertrag zwischen Eltern und Tochter in der selben Wohnung?

2 Antworten

Mit einem Untermietvertrag in der elterlichen Wohnung hast Du auf jeden Fall Anspruch auf Wohngeld. 

Das musst Du erst beantragen, bevor es zum ALGII Antrag kommt.

Dürfte nicht funktionieren, da es ein Umgehungstatbestand ist.

Es sei denn, es ist anders als hier so knapp dargestellt und folglich vom Leser vermutet.

doch, müsste machbar sein, so wie es beschrieben wird, Enno.

http://www.mietrecht.org/untervermietung/untervermietung-hartz-4/

".........hat ein Hartz 4-Empfänger auch Anspruch auf Übernahme von Wohnkosten, wenn er bei den Eltern oder anderen Verwandten zur Untermiete wohnt (BSG Urt.v. 7.5.2009 – B 14 AS 31/07 R). "

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@Gaenseliesel

Ich hätte da so meine Probleme das Ganze als Untermietverhältnis anzusehen, denn die Tochter wird doch nicht für ich selbstständig kochen oder Lebensmittel einkaufen. Sie wird sich an den Miet- und Nebenkosten beteiligen und sie wird für die Verpflegung sicherlich ein Kostgeld abgeben.

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