Muss sich ein Vermieter auf eine Ratenzahlung der Betriebskosten einlassen?

3 Antworten

Mir ist nicht bekannt, dass der Vermieter sich auf die Ratenzahlung für die Abrechnungsnachforderung einlassen muß. Er kann sogar rechtzeitig höhere monatliche Vorauszahlungen festlegen, um solche Nachforderungen auszuschließen. Allerdings müssen die Vorauszahlungen angemessen sein.

Helge001  30.11.2010, 23:26

Als Mieter kann man es aber auch ablehnen, was ich jedes Jahr mache. Vorteil: Ich sehe dadurch genauer auf die Betriebskosten im Einzelnen. Nachteil: Nachzahlung kann schon heftig sein. Bisher bin ich so aber ganz gut gefahren.

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LittleArrow  30.11.2010, 23:41
@Helge001

Ich würde als Vermieter dieses ablehnende Verhalten nicht tolerieren, sondern die angemessene Anpassung bzw. Erhöhung der Vorauszahlung nach § 560 Abs. 4 BGB notfalls einklagen.

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Du meinst sicherlich auf die Nachzahlung. Die monatlichen bezahlst du doch schon in monatlichen Raten. Der Vermieter muss sich nicht auf ein monatliche Bezahlung der Nachzahlung einlassen.

Müssen muss er nicht denn der Mieter muss mit einer Nachzahlung rechnen und dafür etwas zur Seite legen. Die meisten Vermieter lassen aber doch mit sich reden und es lohnt sich auf jeden Fall eine Ratenzahlung anzusprechen wenn der betrag sehr hoch ist. Dem Vermieter wird es ja auch lieber sein etwas Geld zu bekommen als gar keins.