Dürfen Betriebskosten abgebucht werdne ohne Betriebskostenabrechnung?

1 Antwort

Ich weiß nicht, für welche Zahlungen Du Deinem Vermieter eine Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren erteilt hast. Normalerweise sind diese Zahlungen aber mit eingeschlossen.

Bevor Du die Lastschrift bei Deiner Bank stornieren läst, würde ich mich beim Vermieter erst einmal erkundigen, wann die Jahresabrechnung an Dich verschickt wurde und diese gegebenenfalls umgehend nachfordern.

Wenn dann Deine Prüfung ergibt, die Nachzahlung ist in dieser Höhe nicht gerechtfertigt, dann kannst Du ja noch immer die Stornierung bei der Bank betreiben.