Muss man jedes Jahr die Steuer bei einer Abfindung wenn man die Fünftelregelung macht neu berechnen?
oder erkennt das Programm dies in Jahr 2-4 automatisch ?
1 Antwort
Häh wieso Jahre 2 bis 4?
"Mit der sogenannten Fünftelregelung werden außerordentliche Einkünfte im deutschen Steuerrecht begünstigt (§ 34EStG). Eine einmalige, hohe Einnahme wird steuerlich so behandelt, als erhielte der Empfänger diese gleichmäßig auf die nächsten fünf Jahre verteilt. Damit wird eine einmalige hohe Steuerbelastung vermieden, denn aufgrund der Steuerprogression wäre der Steuersatz deutlich höher als bei Verteilung auf fünf Jahre. Dazu wird bei der Berechnung der Steuer ein Fünftel der einmaligen Einnahme zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Die Differenz zwischen diesem Betrag und dem (normalen) Steuerbetrag ohne einmalige Einnahme wird mit fünf multipliziert und ergibt den Steuerbetrag für die gesamte einmalige Einnahme."
Also es wird nur in dem Jahr versteuert, wo die Einnahme stattgefunden hat.
DU machst GAR NICHTS!
Das macht alles der AG, für dich ändert sich dadurch nichts!
Und machst Du eine Steuererklarung, liegen alle vom AG gemeldeten Daten beim Finanzamt. Diese kannst Du dort dann abrufen und automatisch in die Steuererklärung eintragen lassen.
Bei Elster zumindest funktioniert das wunderbar!
Achso danke . Nun hab ich es verstanden. Rechnet das Finanzamt dies selber aus, wenn man auf die Fünftelregelung hinweist , oder muss ich das in Wiso Steuer selbst berechnen ? Nicht dass ich dann einen Fehler mache ...