Muss man für eine gekündigte Wohnung noch Warmmiete bezahlen obwohl man in dieser nicht mehr wohnt?

4 Antworten

Ja schon, denn die Heizung wird ja ohnehin später abgerechnet udn wenn ncihts verbraucht wurde, fällt auch nichs an. Bei den anderen Kosten wie warmwasser usw. die ggf. nach Köpfen umgelegt werden, könnte man sich evtl. streiten.

Aber habt ihr mal daran gedacht mit denen einen Vergleich zu schliessen?

Ihr zahlt z. B. 2 von den noch drei zu zahlenden Kaltmieten udn de dürfen sofort rein und neu vermieten.

Ich würde mich mit Sicherheit mit denen zu einigen versuchen, anstatt eine leere Wohnung 3 Monate wieter zu zahlen.

Ja! Und zwar bis zum Ende der Vertragslaufzeit, längstens jedoch bis zur vorherigen Neuvermietung (dies sollte kontrolliert werden!).

Auch bei einem Null-Verbrauch an Heizung und Warmwasser (nach Auszug) erfolgt eine fixe Belastung in der NK-Abrechnung mit 30 - 50 % der Heizungskosten, so dass nur 70 - 50 % nach Verbrauch belastet werden. Das ergibt sich aus der Heizkostenverordnung.

Du hast auch einen Anspruch auf Ablesung der Heizröhrchen. Der Vermieter hat diese Kosten zu tragen, wenn nicht im Mietvertrag anderes geregelt ist.

Details kannst Du u.a. hier nachlesen: http://www.brunata-muenchen.de/eigentuemer/infothek/wichtige-urteile.html

Ich würde dem Vermieter auffordern, eine Zwischenablesung zu machen. Dann sind die Verbrauchskosten bis zu Eurem Auszug erfasst, neue Mieter können einziehen und deren Betriebskosten fangen "bei NULL" an. Die Kosten für die Z-Ablesung sind vom Vermieter zu tragen, da es sich dabei um Verwaltungskosten handelt (Auch wenn die Vermieter es anders sehen, aber der BGH sieht das so u. hat es so entschieden!)

Normalerweise handelt es sich zumindest bei den Warmwasser- und den Heizkosten um Vorauszahlungen, die nach den tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden. Wenn der Verbrauch bei Leerstand 0 beträgt bekommst du über eine Zwischenabrechnung wenigstens wieder einen Teil zurück.

Geschenke  07.05.2020, 08:37

Nur eine kurze Info: Der Vermieter muss Dir innerhalb von 3 Jahren nach Auszug eine Nebenkostenabrechnung erstellen. Tut er das nicht, kannst du die Nebenkosten-Vorauszahlungen komplett zurückfordern. Für den gesamten Zeitraum des laufenden Jahres (z. B. jan.-Juli bewohnt=7x VZ zurück) in dem du die Wohnung bewohnt hast. Solltest ihn aber 2 x schriftlich auffordern und gut prüfen ob diese korrekt ist (wenn Du eine bekommst).

Wenn nach Deinem Auszug die Wohnung für ok erklärt wurde (schriftlich), und Du die Schlüssel übergibst, hast Du keine Gewalt mehr über die Wohnung und musst laut Gesetz auch keine Miete mehr bezahlen. Weil Du keinen Nutzen und keine Gewalt mehr über die Wohnung hast. Ist nicht die feine englische Art aber rechtlich machbar. Dann musst Du aber auch die Daueraufträge sofort abstellen sonst behält der Vermieter das Geld und dann ist schwieriger wieder ran zu kommen.

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