...und Nein, es gibt keine rechtliche Grundlage, dass jemand erstmal eine Vollmacht erteilen muss Anträge abgelehnt werden. Das wäre Nötigung. Das Amt kann verlangen, dass die Miete direkt an den Vermieter überwiesen wird aber das ist auch eher selten.

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Hallo,

Dein Lebensgefährte soll bitte nichts unterschreiben. Sowas kann nicht mehr zurück genommen werden. Ich würde Euch raten das ganze Prozedere nochmal zu veranstalten. Einen Antrag mündlich abzulehnen ist unzulässig! Auf einen Antrag muss immer ein Bescheid ergehen. Dem Bescheid könnt Ihr dann noch innerhalb einer Frist widersprechen wenn Ihr eine Begründung habt. Dein Freund hat die Möglichkeit aufgrund seiner "Bedürftigkeit" einen Anwalt zu konsultieren. Das kann man auch beantragen bei den zuständigen Amtsgerichten. Ausserdem könnt Ihr mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohen. Informiert Euch darüber aber bitte noch genauer! Nicht alles gefallen lassen, aber vorher gut informieren. Die HarzIV Sätze findet Ihr übrigens auch im Internet, da steht genau was ihm zusteht trotzdem, dass er bei Dir wohnt.

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