Kaltmiete in Warmmiete umwandeln - legal?

2 Antworten

Es kann euch niemand dazu zwingen, den bestehenden Mietvertrag aufzugeben und einen neuen zu unterschreiben.

Ist die Garage Bestandteil des Wohnraummietvertrages, kann und darf diese nicht alleine rausgekündigt werden.

Frage:

Wohnt ihr zusammen mit dem Vermieter in einem Zweifamilienhaus?

aldedis 
Fragesteller
 19.09.2022, 20:48

Vielen Dank.
Ja, wir wohnen in einem Zweifamilienhaus.
Wie verhält sich mit den Heizungszähler - das wäre sehr wichtig zu wissen? Sollten wir die Anbringung an den Heizkörper akzeptieren?

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aldedis 
Fragesteller
 19.09.2022, 20:53
@aldedis

Die Vermieterin hat heute den Termin für Übermorgen angekündigt, obwohl wir nichts unterschrieben haben...!

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Alarm67  19.09.2022, 20:57
@aldedis

Zusammen mit der Vermieterin in einem Zweifamilienhaus?

Dann obacht!

Ihr genießt dann nicht den besonderen Kündigungsschutz für Wohnraummietverträge!

Die Vermieterin kann euch dann im Rahmen ihres Sonderkündigungsrechtes relativ einfach kündigen. Und zwar ohne das diese das begründen muss!

In diesem Fall solltet ihr Änderungen besprechen und verhandeln, nicht auf Konfrontation gehen!

https://www.mieterbund.de/index.php?id=481

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aldedis 
Fragesteller
 19.09.2022, 21:07
@Alarm67

Eigentlich ist hier im Haus die Tochter der Vermieterin.
Es sind 2 Häuser, "geschweißt":
1. Vermieterin mit Niechte
2. Wir und Tochter der Vermieterin
Obwohl es zwei Häuser sind, diese haben dieselbe Hausnummer.

Sodass ich nicht genau weiß, wie das rechtlich zu betrachten ist.
Jedoch vielen Dank für den Tipp... (Link)!

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Das Wichtigste in Kürze

  • Frühestens 15 Monate nach Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben.
  • Der Preisaufschlag darf innerhalb von drei Jahren nicht höher sein als 20 Prozent, in vielen Städten sogar nicht höher als 15 Prozent. Das besagt die sogenannte Kappungsgrenze.
  • Bist Du als Mieter mit der Mieterhöhung nicht einverstanden, kannst Du unter Umständen Deine Zustimmung verweigern. Dein Vermieter muss dann auf Zustimmung klagen.
  • Die Kündigung des Parkplatzes ist nicht so weiter möglich
  • Die VM Muss nachweisen, dass die erhöhung der Heizkostenpauschale ihr durch Ihren Energieversorger vorgegeben wurde. Sie kann nicht einfach mal Pauschal um 200 erhöhren , nur weil sie jetzt angst hat alles könnte teurer werden
  • Die Anbringung der Heizungsuhren ist legitim, weil er ja eine verbesserung ist und zur besseren kontrolle des tatsächlich Verbrauchs angebracht wird.