Muss man Beratungsprotokolle aufbewahren?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wäre ich Bankberater, würde ich Dir - inoffiziell versteht sich - dazu raten, diese Protokolle wegzuwerfen. Es könnte nur psychisch belastend sein,hinterher vom Gericht zu erfahren, wie wenig Du bei dem Beratungsgespräch verstanden hat. Diese Erkenntnis macht Bankkunden immer total unglücklich.

Es ist wirklich sinnvoller, ausschließlich in Produkte mit Einlagensicherung zu investieren. Da kann man zwar nicht viel verdienen, aber auch nichts verspekulieren, denn man ist auf der sicheren Seite.

Als Bankberater wäre ich aber auch immer ganz traurig, weil ich bei solchen Produkten so wenig verdiene.

Gleichwohl rate ich Dir, dass Du Dir diese Checkliste zu Gemüte führst, Deine Vorlieben und Produktkenntnisse aktiv erweiterst.

http://www.bmelv.de/cae/servlet/contentblob/656294/publicationFile/38033/Checkliste-Geldanlageberatung.pdf

Wenn Du es wegwirfst, ist das nicht strafbar für Dich, die Bank könnte Probleme kriegen würde sie es nicht archivieren.... aber es wäre gut, es aufzubewahren falls es doch mal Uneinigkeit gibt zur Aufklärung übers Produkt

Anhand des Beratungsprotokolles kann man Falschberatung leichter nachweisen. Es ist also in Deinem Interesse, aber aufheben muss man die nicht