Wie lange muss ich alte Darlehensverträge noch aufbewahren?

2 Antworten

Für Gewerbetreibende/Unternehmen: 10 Jahre bzw. bei anhängigen steuerlichen Verfahren ggf. auch 13 Jahre.

Für Privatpersonen: wenn diese steuerlich relevant sind (z.B. für eine Hausfinanzierung und Geltendmachung bei einem Arbeitszimmer), sind 10 Jahre (bzw. bei anhängigen Verfahren auch 13 Jahre) sinnvoll. Wichtig sind nicht die Kontoauszüge, die monatlich oder quartalsweise erstellt werden, sondern die Rechnungsabschlüsse und der letzte Auszug, der die Tilgung bestätigt.

Im Falle von Scheidungen können längere Aufbewahrungszeiten sinnvoll sein, denn in den meisten Fällen sind bei Fragen zu solchen Dingen die Beweislasten immer bei dem Darlehensnehmer. Banken bewahren solche Unterlagen nur 10 (bzw. 11) Jahre auf und können sie somit nochmals reproduzieren, wenn der Darlehensnehmer die Unterlagen verschlampen/wegwerfen sollte.

Wer schreibt uns denn da? Ein Gewerbetreibender? Ein Freiberufler? Ein Vermieter? Oder nur eine Privatperson? Es gibt steuerliche Aufbewahrungsfristen, Privatpersonen betreffen diese allerdings nicht.