Muss ich mich ummelden wenn ich bei meinem Freund wohne und wir beide keine Miete zahlen?

3 Antworten

"Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden" bestimmt § 17 I BMG.

Es kommt also nicht darauf an, ob du Miete zahlst oder auch noch bei deinen Eltern gemeldet bist, sondern nur, das du zu deinem Freund nach Berlin in seine Wohnung gezogen bist.

Bei mehreren Wohnungen gilt § 21 BMG, die Bußgeldvorschriften kann man in § 54 III BMG nachlesen.

Die Anmeldung fragt nicht nach der Miethöhe und ob, sondern wer wohnt wo? Und Du in Berlin und da musst Du Dich auch anmelden, sonst koset es Geld.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Man muss es laut Meldegesetz tun. Die Berliner Wohnung wäre als dein Hauptwohnsitz anzumelden und die andere kann Zweitwohnsitz bleiben.