Muss ich meinem Vermieter sagen wenn ich eine Katze kurzzeitig habe?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn in Deinem Mietvertrag nicht explizit die Tierhaltung untersagt ist, besteht keine Veranlassung dies dem Vermieter mitzuteilen.

Selbst in dem Fall, dass die Tierhaltung untersagt wäre ist es immer noch erlaubt, Gäste mit Tieren in seiner Wohnung zu empfangen und zu beherbergen. Ich möchte den Richter sehen, der dies als vom Vermieter her "erlaubnispflichtige Tierhaltung" einstuft.

Natürlich kann Dein Vermieter herausbekommen, dass Du einen Gast mit Katze beherbergst - aber Gäste hat er ungefragt zu dulden.

Der Mietvertrag sagt nichts zum Thema Haustiere.

Dann ist sie widerruflich (!) erlaubt. Denn:

Kann mir etwas passieren wenn mein Mieter herausbekommt, dass eine Katze hier ist?

Ja, berechtigte Beschwerden der Mietergemeinschaft, z. B. verendete Beutetiere im Flur einer Freigängerin, Lärm- oder Geruchsbelästigung, bellende Hunde oder Reaktionen von Allergikern oder Asthmapatienten muß der VM abstellen und darf die Abschaffung der Katze verlangen, etwa durch Unterbringung in einer Tierpension.

Da fragt sich doch, ob man den Mietmietern und dem Vermieter gegenüber nicht mit offenen Karten spielt und die angedachte Ferienpflege im Vorfeld mal offen anspricht?

Konsens ist immer besser als Konfrontation - die Katze ist nach 3 Wochen nicht mehr da, aber du willst es dort länger mit den anderen aushalten müssen, oder?

G imager761