Mündliche Kündigung von WG-Zimmer - Vermieter WAR einverstanden - Neue zahlt Miete nicht - Haftung?
Hallo zusammen, folgender Fall: Ich habe meiner WG Mitbewohnerin (persönlich) sowie Vermieter (telefonisch) rechtzeitig also 3 Monate vor Auszug mitgeteilt, dass ich ausziehen werde. Der Vermieter sagte am Telefon, dass ich keine schriftliche Kündigung brauche, dass es keine ÜBergabe gibt, dass wir jemanden Neuen suchen müssen. Meine Mitbewohnerin suchte jemand neues, die Person zahlte die Miete nicht und ist nach einem Monat wieder ausgezogen. Rechtlich gesehen, bin ich noch in dem Mietvertrag, weil ich nicht schriftlich gekündigt habe. Allein meine Kündigung wäre sowieso nicht wirksam gewesen, weil der Vertrag auf meine Mitbewohnerin und mir übertragen wurde (im Original Vertrag steht die vorherige Mitbewohnerin - es gibt eine Vereinbarung mit mir und Vermieter für die Übernahme aller Rechten und Pflichten). Der Vermieter machte eine Bonitätsprüfung der neuen Mieterin, teilte aber nicht mit, dass diese negative ausfiel. Die neue Mieterin zog also in die WG ein. Ich übergab die Schlüssel an meine bisherige Mitbewohnerin im Glauben, dass alles seine Ordnung hat.
Meine Mitbewohnerin und ich haben nun gekündigt zum 30.09.2011. Frage: Hafte ich nun für die Miete bis zum 30.09.2011? Oder habe ich im Zweifelsfall wenn es zum Rechtsstreit kommt doch eine Chance nicht haftbar gemacht zu werden?
Danke für eure Hilfe!
1 Antwort

Solange keine schriftlichen Vereinbarungen vorliegen, gelten nach meinem Rechtsempfinden die gesetzlichen Bestimmungen. Gibt es keine Zeugen (Mitbewohner) die das Gespräch mitbekommen haben? Vielleicht kannst du anhand der quasi "ungemahnten Mietforderungen" belegen, dass Einigkeit bestand zwischen dir & dem Vermieter. Wäre es strittig hätte er ja die offene Miete bei dir gemahnt.