Muss ich Krypto/CFD Gewinn in die Steuererklärung eintragen?

2 Antworten

CFD Trading fällt unter die Abgeltungssteuer und der Gewinn wäre damit steuerfrei. Du würdest in der Einkommensteuererklärung nur den in Anspruch genommenen Freibetrag erklären.

Allerdings gibt es beim CFD Trading etwas zu beachten: wenn Du 30.500 EUR Gewinn- und 30.000 EUR Verlusttrades hattest, dann können von den Verlusten nur noch max. 20.000 EUR im Jahr angerechnet werden. Es sind daher nicht 500 EUR (unter der Grenze von 801 EUR p.a.), sondern 10.500 EUR (abzügl. max. 801 EUR) zu versteuern! Der Rest wird zum Verlustvortrag für 2022. Aus diesem Grund muss die Summe der angerechneten Verluste mit Termingeschäften in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dies ist in §20 Abs. 6 EStG festgelegt.

Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen fallen unter private Veräußerungsgeschäfte von Wirtschaftgütern nach §23 Abs. 1 Nr. 2 EStG. In §23 Abs. 3 EStG ist die Freigrenze von 600 EUR geregelt. Wichtig dabei ist, dass Verluste nur bis zur Höhe des Gewinns mit privaten Veräußerungsgeschäften abgezogen werden dürfen. In Deinem Fall würde diese Position daher steuerfrei bleiben.

Das "Steuertool" Elster ist umsonst und reicht für diese Zwecke vollkommen aus.

Es gibt auch Steuersoftware die nichts kostet; zB Wiso oder Elster. Damit ist schon der erste Teil Deiner Frage beantwortet. Gewinne jedweder Art sind einmal steuerpflichtig. Ob Du eine EkSt-Erklärung abgeben mußt, hängt davon ab, ob Du Du Freigrenzen übersteigst.