Rückwirkend Steuererklärung einreichen?
Moin Freunde,
da ich in diesem Jahr vorhabe durch Aktien/Krypto-Handel größere Gewinne abzuzielen werde ich mich auch unbedingt bemühen die Steuern dessen zu korrekt zu bezahlen.
Ein kleines Problem habe ich jedoch, ich habe im vergangenen Jahr schon ein bisschen gehandelt jedoch bin ich mir noch unsicher wieviel Gewinn ich da wirklich erzielt habe. Jetzt also zur Frage: Wenn ich in 2020 schon mehr als 601€ Gewinn gemacht habe (da ja bei 600 die Grenze des Steuerfreien Gewinns liegt), kann ich diese noch rückwirken in der kommenden Steuererklärung zahlen?
Theoretisch habe ich mich ja jetzt schon strafbar gemacht. Wenn ich eine Strafe zahlen muss, mit wie viel muss ich rechnen?
Ich habe vor allem angst dass die Strafe sich entsprechend vergrößert, sollte ich in diesem Jahr große Gewinne haben.
Könnt ihr mir dazu vielleicht was erzählen? Ich danke vielmals!
2 Antworten
Nicht nur das, was Du gehandelt hast ist kryptisch, sondern auch Deine Frage.
Es wäre erstmal interessant zu wissen, wovon Du lebst, also was Deine Haupteinkünfte sind.
Wärst Du z. B. Student und hättest keine Anstellung auf Steuerkarte, so fallen Deine Kryptogewinne völlig unter den Tisch.
da ja bei 600 die Grenze des Steuerfreien Gewinns liegt
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