Muss ich die Rechnung bezahlen wenn nie über anfallende Kosten gesprochen wurde?

2 Antworten

Zunächst einmal ist das kein Kaufvertrag, sondern die Beauftragung eines Gutachters.

Ich bin mir absolut sicher, dass auch in der Schweiz kein Arzt ein medizinisches Gutachten erstellt ohne dafür Bezahlung zu verlangen. Wie Du auf die gegenteilige Ansicht kommst erschließt sich mir nicht.

Du hast die Zweitmeinung erbeten und die zu begutachtenden Unterlagen übersandt. Am Zustandekommen des Vertrags bestehen daher keine Zweifel.

Da wir nicht wissen, wie die Rechnung genau aussieht können wir natürlich nichts dazu sagen, ob die Höhe gerechtfertigt ist.

Vanni851 
Fragesteller
 20.04.2023, 11:26

Danke für deine Antwort.

Da nie anfallende Kosten in irgendeiner Weise angesprochen wurden, bin ich davon ausgegangen, dass sie dies kulanterweise kostenlos zur Verfügung stellen aufgrund der schwierigen Gesundheitssituation.

hätte ich gewusst, dass dies etwas kostet, hätte ich es nicht in Anspruch genommen. Da ich jedoch gefragt hatte ob es möglich ist dass sie eine Zweitmeinung machen und von ihnen im Grunde nur ein „ja können wir machen“ zurück kam, habe ich die Unterlagen zugeschickt.

0

Sorry, wer annimmt, dass die umsonst arbeiten, denkt ein wenig weltfremd!

Und wenn, dann musst Du dir die Schuld geben, wenn Du nicht einmal fragst, ob und wieviel das kostet!

Du hast etwas beauftragt, dann musst Du auch zahlen, logisch!!!

Vanni851 
Fragesteller
 20.04.2023, 22:55

Ich hatte in der E-Mail gefragt ob eine Zweitmeinung möglich ist und wie genau dies dann ablaufen würde. Daraufhin wurde nur gesagt, dass ich die Unterlagen zusenden soll.

Ich mein ja ich hätte gezielt nachfragen können, das bin ich mir auch bewusst! Aber ich denke mir auch, dass sie auf die Nachfrage der Vorgehensweise hätten antworten können, dass ich die Unterlagen zusenden soll, die dann daraufhin geprüft werden und sobald ich Zahlung bei ihnen eingegangen ist, ich die Zweitmeinung zur Verfügung gestellt bekomme.

0
Alarm67  21.04.2023, 08:07
@Vanni851

Es gibt bei solchen Vorgängen nicht die Pflicht aufzuklären!

Gehst Du zum Anwalt/Notar und beauftragst den mit etwas, wirst Du in der Regel vorher auch nicht über die Kosten aufgeklärt.

Aber man darf fragen, das verbietet dir niemand, dann bekommst Du Antworten!

Du machst dir das ein wenig zu einfach, indem Du nun anderen die Schuld gibst!!!

0