muss ich als Mieter Handwerkerrechnung zahlen, wenn er umsonst gekommen ist, weil ich ihn angerufen

3 Antworten

Wer bestellt muß auch bezahlen. Das hat nichts mit der Kleinreparaturklausel zu tun. Erstattung vom Vermieter kann man in solchen Fällen ausschließlich dann verlangen wenn der entweder mit der Mangelbeseitigung in Verzug war oder ein Notfall vorlag. Hier lag aber noch nicht einmal ein Mangel vor. Das bleibt alles an Dir hängen. Lerne daraus: Ansprechpartner ist immer der Vermieter.

Wenn Du die Terminabsprache mit dem Handwerker nicht vorher mit dem Vermieter besprochen hast, darfst Du auch für die Kosten aufkommen.

Ganz wichtig für Mieter ist immer erst die Schadensmeldung beim Vermieter. es sei denn, es handelt sich um einen wirklichen Notfall und der Vermieter ist nicht zu erreichen.

Was hat es mit mietvertraglich vereinbarter Kleinreparaur zu tun, wenn du eigenmächtig einen Handwerker beauftragst?

Selbst wenn Anfahrt, Fehlersuche und Mehrwertsteuer über einer der Höchtgrenzen der Bagatellschadensklausel läge, zahlst du die als Auftraggeber vollständig aus eigener Tasche :-O

G imager761