Muss ich als freiberufliche Honorarkraft außer Steuererklärung und Rentenversicherung weitere Dinge beachten?

2 Antworten

Du bist Honorarkraft und Student.

  1. DEine Krankenversicherung ist als Student nicht von den Einkünften abhängig, sondern davon, dass DU während des Semesters nicht mehr als 20 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachgehst.
  2. Rentenversicherungspflichtig wären nur Bezüge als Angestellter.
  3. Mit der Umsatzsteuer liegst Du richtig, die wird nicht erhoben.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn der Schulträger Ihre Tätigkeit als ganz normalen Minijob bei der Knappschaft anmeldet ersparen Sie und der Schulträger sich viel künftigen Ärger.

Insbesondere müssen Sie davon ausgehen dass der Rentenversicherungsträger irgendwann ein Statusfeststellungsverfahren durchführt. Solange Sie mehr als 5/6 Ihres Einkommens von dieser Schule beziehen und/oder Sie weisungsgebunden sind (also vorgeschriebene Arbeitszeiten) begeben Sie sich als vermeintlich selbstständig Tätiger oder Gewerbetreibender juristisch auf sehr dünnes Eis. Lassen Sie sich mal von der DRV beraten. Wenn Sie Ihre Tätigkeit allerdings ausbauen wollen und gleichzeitig auch noch weiteren Kunden Ihre Dienstleistungen (z.B. als Nachhilfelehrer, als Fahrradkurier o.ä.) verkaufen wollen sollten Sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen - für diesen Antrag haben Sie allerdings nicht beliebig viel Zeit nach der Aufnahme Ihres Gewerbes