Muss ich als freiberufliche Honorarkraft außer Steuererklärung und Rentenversicherung weitere Dinge beachten?
Ich habe im November letzten Jahres eine Tätigkeit als Honorarkraft in der Mittagsbetreuung der hießigen Grundschulen übernommen und mich leider denkbar schlecht mit den dadurch notwendigen Schritten auseinandergesetzt. Ich bin Student, an der Krankenversicherung ändert sich nach meiner Kenntnis aufgrund der geringen Einkünfte nichts. Nachdem was ich gelesen habe, muss ich allerdings Rentenversicherungsbeiträge zahlen (mein Einkommen liegt insgesamt immer unter 450 €/Monat, es schwankt jedoch von Monat zu Monat). Um meine Steuererklärung kümmere ich mich sobald ich meine Steuernummer habe (da es finanziell bei mir nicht so gedrückt hat, habe ich bis jetzt noch keine Rechnung geschrieben und bin erst beim Versuch dies zu tun über den Unterschied zwischen Steuer-ID und Steuernummer gestolpert). Muss ich darüber hinaus etwas beachten? Da ich aller Erwartung nach unter die Kleinunternehmerregelung fallen werde fällt eine Umsatzsteuer m.M.n. nicht an.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, ich bin auf diesem Gebiet leider absolut nicht bewandert (nicht dass ich das nach diesem Text noch dazusagen müsste).
2 Antworten
Du bist Honorarkraft und Student.
- DEine Krankenversicherung ist als Student nicht von den Einkünften abhängig, sondern davon, dass DU während des Semesters nicht mehr als 20 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachgehst.
- Rentenversicherungspflichtig wären nur Bezüge als Angestellter.
- Mit der Umsatzsteuer liegst Du richtig, die wird nicht erhoben.
Wenn der Schulträger Ihre Tätigkeit als ganz normalen Minijob bei der Knappschaft anmeldet ersparen Sie und der Schulträger sich viel künftigen Ärger.
Insbesondere müssen Sie davon ausgehen dass der Rentenversicherungsträger irgendwann ein Statusfeststellungsverfahren durchführt. Solange Sie mehr als 5/6 Ihres Einkommens von dieser Schule beziehen und/oder Sie weisungsgebunden sind (also vorgeschriebene Arbeitszeiten) begeben Sie sich als vermeintlich selbstständig Tätiger oder Gewerbetreibender juristisch auf sehr dünnes Eis. Lassen Sie sich mal von der DRV beraten. Wenn Sie Ihre Tätigkeit allerdings ausbauen wollen und gleichzeitig auch noch weiteren Kunden Ihre Dienstleistungen (z.B. als Nachhilfelehrer, als Fahrradkurier o.ä.) verkaufen wollen sollten Sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen - für diesen Antrag haben Sie allerdings nicht beliebig viel Zeit nach der Aufnahme Ihres Gewerbes