Rechnung als Privatperson
Guten Abend,
Stehe vor folgendem Problem. Ich arbeite als Minijobber (450 Euro Basis) und bezahle keine Lohnsteuer oder so. Ich weiß ehrlich gesagt auch gar nicht wie das mit den Steuern genau abläuft. Habe bisher ganz normal mein Gehalt überwiesen bekommen und musste mich um nichts weiter kümmern.
Nun übernehme ich aber für einen Arbeitskollegen einige Aufgaben und da hat er mich darum gebeten ihm doch eine Rechnung auszustellen damit er die Abgaben an mich festhalten kann um nicht zu viel Steuern zahlen zu müssen!? Jetzt weiß ich erstens nicht wie man eine Rechnung ausstellt, was da alles reingehört und ob es irgendwelche Formvorschriften gibt und zweitens was muss ich machen wenn ich meine 450 Euro normal verdiene und zb. noch dazu 150 Euro über meinen Arbeitskollegen? Das sind ja mehr als 450 Euro insgesamt da fallen dann doch sicher irgendwelche Steuersachen an mit dem Finanzamt etc?
Bitte kann mir das mal jemand etwas verständlich erklären, habe die sorge da irgendwas "illegales" zu machen (Steuerhinterziehung?) und es nichtmal zu wissen...
lg
3 Antworten
Wer hat Sie gebeten? Der Arbeitskollege od. der Arbeitgeber? Als Arbeitnehmer eines Minijobber kann man keine Rechnung stellen. Lediglich eine Auflistung über die mehr gearbeiteten Stunden und den jeweiligen Tag dazu. Wegen Überschreitung der Grenze als Minijobber darf 1-2 mal im Jahr erfolgen, wenn es sich um ein unvorhersehbares Ereignis handelt. Z.B. bei Krankheit eines Arbeitnehmers.
Lass die Finger davon, es sei denn Du willst es tatsächlich. Wenn Du über 450 € monatlich verdienst (gesamtes Einkommen) fallen nicht nur Steuern sondern auch Beiträge zu Sozialversicherungen an. Als Arbeitnehmer mal eine Rechnung für einen Verkauf oder eine Dienstleistung auszustellen ist noch kein Problem, wenn Du das aber öfter und vielleicht regelmäßig machst wird Dir vom FA Gewerbetätigkeit unterstellt. Auch alles kein Problem wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast und selbständiger Unternehmer bist.
Danke für die Antwort. Also es wird auf keinen fall regelmäßig sein. Aber du meinst also dass das FA sich bei MIR meldet und ich so gesehen nichts tun muss?
Zweimal pro Jahr darf bei ** **gelegentlicher und nicht vorhersehbarer**** Mehrarbeit die 450-Euro-Grenze vom Minijobber überschritten werden.
Schüler und Studenten mit Bafög-Bezug sind davon allerdings ausgenommen.
Stell dem Kollegen eine Quittung aus.
@Barmer und Steeler:
http://www.kununu.com/news/minijobs-neue-regelungen-ab-2013/
Klärt mich bitte auf, wenn ich falsch liege.
Das ist so nicht ganz richtig. Ich bleibe bei dem, was ich hier in diesem Thread bereits geschrieben habe. Etwas ausführlicher hier: http://www.finanzfrage.net/frage/darf-ich-als-empfaenger-von-bafoeg-eigenes-einkommen-haben-und-wie-hoch-darf-es-sein#answer659299 .
Schüler und Studenten mit Bafög-Bezug sind davon allerdings ausgenommen.
Bei der Steuer, oder beim BAföG?
Beim BAföG kommt es schon zur Anrechnung (= Minderung der Förderung), wenn Du im sog. Bewilligungszeitraum im Schnitt auf mehr als ca. 407 € brutto kommst.
Ich beziehe nebenbei noch Schülerbafög. Da ist es ja so geregelt dass ich nicht mehr als 4800 Euro im Jahr verdienen darf ohne dass da was angerechnet wird. Sozialversicherung? Ich weiß dass ich von der Rentenversicherung befreit bin, da sollte ich bei meiner Einstellung irgendwas unterschreiben. Ich nehme an mein Arbeitgeber zahlt seine Anteile in die Versicherungen ein?!
Was mir nur wichtig ist. Ich muss nichts machen bis sich das FA bei mir meldet oder wie? Woher kriegen die denn die Informationen dass ich zb. mehr als 450 Euro diesen Monat verdient habe.
Bin über meinen Vater krankenversichert (gesetzlich pflichtversichert) Bin 21 Jahre alt und gehe noch zur Schule.
Dürfen bezieht sch hier auf die Sozialversicherung, vor allem die Krankenversicherung.
Ab 450 EUR fällt man aus der Familienversicherung (oder wie bist Du krankenversichert ?)
Für die Steuer wäre da noch viel Luft.