Rechnung als Privatperson

3 Antworten

Wer hat Sie gebeten? Der Arbeitskollege od. der Arbeitgeber? Als Arbeitnehmer eines Minijobber kann man keine Rechnung stellen. Lediglich eine Auflistung über die mehr gearbeiteten Stunden und den jeweiligen Tag dazu. Wegen Überschreitung der Grenze als Minijobber darf 1-2 mal im Jahr erfolgen, wenn es sich um ein unvorhersehbares Ereignis handelt. Z.B. bei Krankheit eines Arbeitnehmers.

Lass die Finger davon, es sei denn Du willst es tatsächlich. Wenn Du über 450 € monatlich verdienst (gesamtes Einkommen) fallen nicht nur Steuern sondern auch Beiträge zu Sozialversicherungen an. Als Arbeitnehmer mal eine Rechnung für einen Verkauf oder eine Dienstleistung auszustellen ist noch kein Problem, wenn Du das aber öfter und vielleicht regelmäßig machst wird Dir vom FA Gewerbetätigkeit unterstellt. Auch alles kein Problem wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast und selbständiger Unternehmer bist.

Danke für die Antwort. Also es wird auf keinen fall regelmäßig sein. Aber du meinst also dass das FA sich bei MIR meldet und ich so gesehen nichts tun muss?

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Zweimal pro Jahr darf bei ** **gelegentlicher und nicht vorhersehbarer**** Mehrarbeit die 450-Euro-Grenze vom Minijobber überschritten werden.

Schüler und Studenten mit Bafög-Bezug sind davon allerdings ausgenommen.

Stell dem Kollegen eine Quittung aus.

Dürfen bezieht sch hier auf die Sozialversicherung, vor allem die Krankenversicherung.

Ab 450 EUR fällt man aus der Familienversicherung (oder wie bist Du krankenversichert ?)

Für die Steuer wäre da noch viel Luft.

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@Primus

Die Seite zickt dermaßen, dass ich das Entscheidende nicht zu lesen bekomme.

Anyway: Die Anhebung auf 450 € zum 1.1.2013 ist schlicht und edel nicht auf das BAföG übertragen worden.

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@Steeler

@Steeler: Für Dich ist dieser Satz wohl der Entscheidende:

Schüler und Studenten mit Bafög-Bezug sind davon allerdings ausgenommen. Für sie gilt weiterhin die 400-Euro-Grenze monatlich, da andernfalls ihre Förderung gekürzt wird.

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Schüler und Studenten mit Bafög-Bezug sind davon allerdings ausgenommen.

Bei der Steuer, oder beim BAföG?

Beim BAföG kommt es schon zur Anrechnung (= Minderung der Förderung), wenn Du im sog. Bewilligungszeitraum im Schnitt auf mehr als ca. 407 € brutto kommst.

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@Steeler

Ich beziehe nebenbei noch Schülerbafög. Da ist es ja so geregelt dass ich nicht mehr als 4800 Euro im Jahr verdienen darf ohne dass da was angerechnet wird. Sozialversicherung? Ich weiß dass ich von der Rentenversicherung befreit bin, da sollte ich bei meiner Einstellung irgendwas unterschreiben. Ich nehme an mein Arbeitgeber zahlt seine Anteile in die Versicherungen ein?!

Was mir nur wichtig ist. Ich muss nichts machen bis sich das FA bei mir meldet oder wie? Woher kriegen die denn die Informationen dass ich zb. mehr als 450 Euro diesen Monat verdient habe.

Bin über meinen Vater krankenversichert (gesetzlich pflichtversichert) Bin 21 Jahre alt und gehe noch zur Schule.

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@Toohmas

Sorry, da muss ich passen. Das Steuerrecht ist nicht meine Domäne. Ich hatte mich hier erst eingeklinkt, als das BAföG ins Spiel kam.

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