Muss der Mieter für die Pflanzen im Vorgarten selbst aufkommen?
Meine Mietwohnung hat eine Terrasse. Davor ca. 30cm - 40cm Vorgarten in denen Buchsbäumchen und Blumen gepflanzt sind. Im Mietvertrag haben wir festgehalten, daß der Mieter sich um die Pflege dess Vorgartens kümmern muss. Sind dabei die Kosten für die Bepflanzung inbegriffen oder muss der Vermieter die Pflanzen, Bäumchen und Blumen bezahlen?
3 Antworten
Pflegen heisst genau genommen, den Vorgarten n u r pflegen, so wie er übernommen wurde ! Rasen mähen, Unkraut zupfen, Büsche schneiden evtl. noch wässern.
Wollen die Mieter mehr als bei Mietvertrag vorhanden war, Blumen pflanzen zB, dann ist dies auch ihr Vergnügen. Geht der Wunsch nach mehr von dir als Vermieter aus, trägst du die Kosten.
So ist zumindest mein Standpunkt.
Kümmern? Dann muss der Mieter nur die Buchsbäumchen schneiden und Unkraut jäten. Der Vermieter stellt die passenden Geräte bereit.
Es ist des Mieters Freiheit, ob er selber auch Blumen anpflanzen will. Der
Vermieter muss keine Blumen(zwiebeln) spendieren, aber er könnte es tun, wenn der Mieter nach vorheriger Absprache die sehr hohe Belastung der
zusätzlichen Blumenpflege übernimmt (= "kümmern").
Übrigens, je weniger Blumen, Stauden etc. desto mehr muss der Mieter Unkraut zupfen. Daher wäre es in des Mieters eigenem Interesse, die passende Begrünung vorzunehmen, ehe der Vermieter wegen mangender Kümmerung einen Gartenbetrieb kostenpflichtig beauftragt;-)
Was genau steht denn im Mietvertrag? Wenn da nur "Gartenpflege" steht, kann man sich lange darüber streiten, ob auch Neuanpflanzungen davon umfaßt sind. Allerdings so ganz sehe ich das Problem nicht. Die Buchsbäume stehen doch schon und Blumensamen sind Artikel im Bereich von 1 bis 2 Euro.
Es steht im Mietvertrag: Der Mieter hat sich um das Vorbeet an der Terrasse zu kümmern. ....sonst nichts!