Muss beim Stromanbieterwechsel auch die Lastschrift beim alten Anbieter gekündigt werden?

3 Antworten

Du solltest die Einzugsermächtigung aufkündigen, aber beachte, dass es dem Stromanbieter noch möglich sein sollte, die Schlußabrechnung einzuziehen.

Dafür sehe ich keine Notwendigkeit.

Ein halbwegs seriöser Anbieter wird nur tatsächlich fällige Zahlungen per Lastschrift einziehen, außerdem verfällt ein Lastschriftmandat automatisch, wenn es 36 Monate nicht genutzt wurde.

Andri123  14.04.2018, 17:20

Ja, wenn ich darüber nachdenke, ich hab auch noch nie die Einzugsermächtigungen widerrufen, wenn ich bei Strom/Gas den Vertragspartner gewechselt habe. Die Kündigung des alten Vertrages hat der neue Lieferant übernommen, an die EE hab ich gar nicht gedacht.

Und eine EE berechtigt natürlich nicht zum unberechtigten Abbuchen. Desweiteren können Lastschriften bis zu acht Wochen retourniert werden.

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Meinst Du mit "Lastschrift" Einzugsermächtigung - dann natürlich.