Müssen leitende Angestellte oder Geschäftsführer unentgeltlich Mehrarbeit z.B. an Wochenende tun?

2 Antworten

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Vor allem leitende Angestellte haben oft einen Vertrag ohne festgelegte Arbeitszeiten und machen unbezahlte Überstunden. Leitende Angestellte des Betriebs sind auch ohne entsprechende arbeitsvertragliche Regelung bei Bedarf zur Ableistung von Überstunden verpflichtet. Leitende Angestellte im Sinne des KSchG sind nur Geschäftsführer, Betriebsleiter und ähnliche Mitarbeiter, die berechtigt sind, selbständig Arbeitnehmer einzustellen oder zu entlassen. Vgl. § 14 Abs. 2 KSchG.

Dieser Personenkreis nimmt von vornherein eine Sonderstellung ein, so dass der Arbeitgeber auch die Arbeitszeitgrenzen des Arbeitszeitgesetzes nicht zu beachten brauchen. Sie haben aber einen Anspruch auf Bezahlung von Überstunden, wenn sie tariflich oder nur geringfügig über Tarif bezahlt werden.

So werden Überstunden aber regelmäßig als mit dem Gehalt abgegolten zu werten sein. Etwas anderes kann dann einschlägig sein, wenn vertraglich die Anzahl der Normalstunden eindeutig fixiert ist oder wenn dem leitenden Angestellten zusätzliche Aufgaben außerhalb seines vertraglichen Aufgabengebietes übertragen werden

gammoncrack  28.02.2013, 20:29

DH! So ist es.

In den Verträgen steht dann zwar eine Wochenarbeitszeit, aber mit dem Vermerk: "Eventuelle Mehrarbeit ist mit dem Gehalt abgegolten".

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Das Zauberwort heißt übertarifliche Bezahlung.

Wenn in einem Arbeitsvertrag übertarifliche Bezahlung vereinbart wird kann der Dienstherr Mehrarbeit erwarten !!!

Mit der Position oder dem Angestelltenverhältnis hat das nix zu tun. das wäre ja noch schöner, wenn man jeden Minijobber und jeden Geringverdiener zum leitenden Angestellten ernennen könnte und dann untentgeldlich Mehrarbeit fordern könnte - das geht natürlich nicht, so einfach können Tarifverträge nicht ausgehebelt werden.