Muss ein Geschäftsführer für eine reine Verwaltungsholding (mini-GmbH) bestellt werden?

1 Antwort

Natürlich muss eine GmbH einen GF haben. Wer soll sie denn sonst vertreten und wer soll die Beschlüsse der Gesellschafter umsetzen?

Was ist denn hier das konkrete Problem?

Achja: Aufpassen: Nach neuester Novelle des HGB ist eine reine Holding per definitionem keine Kleinstgesellschaft nach § 267a HGB. Die Hinterlegung fällt somit aus.

greenhorn01 
Fragesteller
 11.06.2016, 18:42

Es geht um das Gehalt des Geschäftsführers. Wie ich aber gerade hörte, muss die Holding-Gesellschaft (UG) dem GF nicht auszahlen, solange sie nicht operativ tätig ist? Ist das richtig? In diesem Fall ist der GF der Holding auch gleichzeitig GF der Tochtergesellschaft, worüber der GF sein Gehalt bezieht.

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NasiGoreng  12.06.2016, 11:47
@greenhorn01

Wieviel und ab wann, ob oder warum eine GmbH ihrem Geschäftsführer zu zahlen hat, entscheidet einzig und allein der Inhalt des Einstellungsvertrags der Gesellschaft mit dem Geschäftsführer.  

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