Geschäftsführergehalt beziehen obwohl nicht operativ tätig?

2 Antworten

So etwas kommt öfter vor, z.B. wenn der Seniorchef, der das Unternehmen gegründet und zum Erfolg geführt hat, der sich allmählich aus der aktiven Geschäftsführung zurückzieht, nach außen hin aber weiter als Geschäftsführer auftreten will, weil er das Vertrauen der Kunden hat und die Aufsicht noch nicht ganz aus der Hand geben will.

Bedarf es da der Nachfrage? Hier werden fundamentale Leistungspflichten verletzt. Da ist nichts rechtlich einwandfrei. Wieso machen die übrigen beiden Gesellschafter mit ihrer Mehrheit nicht "kurzen Prozeß"? Alles sehr merkwürdig.

FREDL2  18.03.2013, 17:37

> Hier werden fundamentale Leistungspflichten verletzt

Nö, nichts wird verletzt. Die beiden anderen waren lt. Text einverstanden. Je nachdem wie der Vertrag gestaltet ist, geht das - eine gewisse, vorbestimmte Zeit.

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