Motorrad Privatkauf nach 100kmh Motorschaden kann ich mein geld zurückverlangen?

2 Antworten

Wenn kein schriftlicher Vertrag gemacht wurde und in der Anzeige die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen wurde, teilst du dem VK den Schaden schriftlich nachweisbar mit und fordest gleichzeitig mit Fristsetzung zur Behebung auf. Bei fruchtlosem Verstreichen der Frist erklärst du den Rücktritt vom Kaufvertrag. Stellt sich der VK quer, kannst du einen Anwalt einschalten. Ob das zum Erfolg führt, hängt aber wesentlich davon ab, ob beim VK was zu holen ist.

"Er hat in der Anzeige keine Garantie oder Gewährleistung ausgeschlossen ."

Auch Privatverkäufer haften im Rahmen der gesetzl. Gewährleistungrechte.

Der Verkäufer hat diese gem. Deiner Ausführung weder ausgeschlossen noch zeitlich eingeschränkt.

Also gelten 2 Jahre.

Dann melde den Mangel jetzt offiziell schriftlich und nachweisbar dem Verkäufer. Z. B. durch ein Einwurfeinschreiben.

Frage an, wann Du das Fahrzeug zwecks Mängelbeseitigung vorbei bringen sollst.

Setze hierzu eine realistische und erfüllbare Frist.

Nach Fristablauf, oder wenn Verkäufer sofort ablehnt, ab zum Anwalt.

Viel Erfolg! 🍀🍀🍀