Möbel nach trennung behalten?

2 Antworten

Wenn ihr nicht verheiratet ward, dann gehören Dir die Möbel. Denn Du hast sie ja gekauft und bezahlt. Dann hast Du ein Recht auf Herausgabe.

Das kommt drauf an, wurden sie als Ersatz für vorhandene Möbel gekauft, kann es gut sein, das dein Ex ein Teilanrecht drauf hat, ihr müsst euch dann einigen, wer was behält.

Nur bei Möbeln die nicht ersatzweise gekauft wurden und du beweisen kannst, das du bezahlt hast, hast du ein vollständiges Anrecht drauf.