Mit 19 als Auszubildende von Zuhause ausziehen?


20.05.2023, 13:32

Hinzukommend ist meine Mutter sehr schwer krank und mein Vater muss sie 24/7 Pflegen und kann daher nicht arbeiten gehen.. dieser Dauerzustand von Unausgeglichenheit macht mich wahnsinnig… sprich unterm Strich haben wir nicht viel zum leben..

Das Ergebnis basiert auf 0 Abstimmungen

Ausziehen mit 19 als Azubine 0%
Was steht mir zu? Steht mir überhaupt was zu? 0%
Unglücklich im Elternhaus 0%
Schubert610  20.05.2023, 13:39

was soll diese blödsinnige Umfrage?

3lise 
Fragesteller
 20.05.2023, 13:42

Was für dich für blödsinnig erscheint ist für Andere wiederum von großem Interesse

3 Antworten

Warum sollte der "Staat" dich unterstützen? Zunächst sind deine Eltern dir gegenüber unterhaltspflichtig. Solange du zu Hause wohnst, leisten sie den Unterhalt mit Unterkunft und Verpflegung. Sobald du ausziehst, kannst du den Unterhalt als Barunterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle und der Höhe des Einkommens deiner Eltern bekommen. Das Kindergeld steht dir auch noch zu. Wenn du damit dann nicht klar kommst, musst du jobben. Bafög kannst du beantragen, da kommt es aber auch auf den Verdienst der Eltern an. Wenn deine Eltern zuviel verdienen, gibt es kein Bafög.

3lise 
Fragesteller
 20.05.2023, 12:32

Da meine Mutter sehr schwer krank ist und mein Vater sie 24/7 pflegt haben weder er noch sie Einkommen…

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Sunshine24de  20.05.2023, 12:36
@3lise

Das hättest du direkt erwähnen sollen! Als ALGII Bezieher kannst du nicht ausziehen. Hier gilt die U25 Regelung. Wenn du also nicht selbst Geld verdienst, wird dir das Jobcenter keinen Auszug genehmigen.

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Diese Umfrage ergibt überhaupt keinen Sinn. Deine Fragen lauten "Mit 19 als Auszubildende von zuhause ausziehen", "Steht mir was zu" und "würde ich unterstützt werden vom Staat". Keine der Antworten passt auch nur im geringsten zu einer der Fragen?

Als Mitglied einer BG kannst Du nicht mal eben, weil es zuhause nicht so gut läuft auf Kosten des Steuerzahlers ausziehen.

Als volljährige Auszubildende kannst Du bei einer "praktischen" Ausbildung ausziehen und folgend BAB beantragen ..... bei einer rein schulischen Ausbildung dürfte Anspruch auf Bafög entstehen. Zusätzlich könntest Du dann noch das Kindergeld für Dich beanspruchen.