Bafög, Ausbildung, Auszug aus Elternhaus möglich?

3 Antworten

Frag mal lieber bei studis-online.

Soviel vorab: Die U25-Regel gilt nur bei Hartz-IV der Eltern, wenn Du auch H4 beziehst. Für Bafög ist das irrelevant.

Mit den Neuerungen im Zuge des Bürgergjldes kenne ich mich nocn nicht aus.

Die Regel mit den 2 Stunden Arbeitsweg stammt nochmal aus welchem Recht?

Wenn du vom Schüler Bafög + Kindergeld die Wohnung bezahlen kannst, ist das kein Problem und du kannst ausziehen. Nur bekommst du dann keine weitere Hilfe vom Jobcenter. Auch kein Wohngeld. Das ist im Bafög Satz enthalten.

Höchstsatz sind 632 € mtl., wenn du dich selbst versichern musst, sind es 754 € mtl, aber dann bezahlst du davon deine Krankenversicherung selbst.

Deine Anlaufstelle ist die Agentur für Arbeit bei Fragen

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