Bafög, Ausbildung, Auszug aus Elternhaus möglich?
Ich lebe zusammen mit meinem Vater zusammen und er bezieht Bürgergeld, sodass ich (20) mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft bin. Nun möchte ich an einer privat Schule meine Ausbildung als Erzieher anfangen und würde Schülern Bafög beantragen. Nun stellt sich mir die Frage, in ich dann ausziehen kann und meine Wohnung dann gezahlt werden kann, weil ich schon gerne selbstständig sein möchte.
Bafög steht mir auf jeden Fall zu, weil mein Vater arbeitslos ist und meine Mutter im Ausland geblieben ist und sie offizielle getrennt sind, sodass niemand mich finanziell unterstützen kann.
ich meine gelesen zu haben das der Auszug erst ab 25 möglich ist?
Und eine Wohnung würde man erst zahlen, wenn der Weg Zuhause - Schule mehr als 2 Stunden in der Woche betragen würde?
In der jetzigen Situation wären es 30min hin und zurück, sodass 5h pro Woche Wegzeit wären.
Ich weiß bloß nicht an wenn ich mich wenden kann der mich da beraten kann und frage deshalb erstmal hier.
3 Antworten
Frag mal lieber bei studis-online.
Soviel vorab: Die U25-Regel gilt nur bei Hartz-IV der Eltern, wenn Du auch H4 beziehst. Für Bafög ist das irrelevant.
Mit den Neuerungen im Zuge des Bürgergjldes kenne ich mich nocn nicht aus.
Die Regel mit den 2 Stunden Arbeitsweg stammt nochmal aus welchem Recht?
Wenn du vom Schüler Bafög + Kindergeld die Wohnung bezahlen kannst, ist das kein Problem und du kannst ausziehen. Nur bekommst du dann keine weitere Hilfe vom Jobcenter. Auch kein Wohngeld. Das ist im Bafög Satz enthalten.
Höchstsatz sind 632 € mtl., wenn du dich selbst versichern musst, sind es 754 € mtl, aber dann bezahlst du davon deine Krankenversicherung selbst.
Deine Anlaufstelle ist die Agentur für Arbeit bei Fragen
https://www.arbeitsagentur.de › ber...
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) | Bundesagentur für Arbeit
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Er bekommt tatsächlich Schülerbafög , Wohngeld , Kindergeld
https://www.azubi.de/beruf/tipps/schulische-ausbildung-finanzieren
Nein, nicht bei schulischen Ausbildungen.