Steuererklärung und Honorartätigkeit als Student?

1 Antwort

Du solltest ich nochmal in Ruhe mit der Materie befassen, denn von Deinen Annahmen liegen einige so daneben, dass man kaum weiß wo man anfangen soll.

Ich bin Landschaftsarchitekturstudentin und seit ca einem Jahr als Werkstudentin angestellt.

Wie hoch ist denn da Dein Gehalt?

Nun hat meine Chefin vorgeschlagen mich als Werkstudentin abzumelden und ich solle stattdessen eine Honorarrechnung stellen. Es würden Beträge von unter 100€ anfallen.

Wenn die Bezüge im Bereich von 100,- Euro pro Monat liegen ist sowieso unklar, wie das als Werkstudentin gelaufen ist.

Momentan Jobbe ich in einem befristeten Minijob

Das geht eigentlich nur, wenn man daneben keine Tätigkeit hat, oder Eine, die im Bereich ab 450,01 Euro liegt.

Dieses Jahr wollte ich die erste anfertigen und die vergangenen 7 Jahre meines Studiums mit rein nehmen. 

Wenn Du das so machen willst, wie Du es schreibst, geht es schief. Die Einkommensteuererklärungen sind Jahreserklärungen und die Studienkosten von 2013 haben in der Einkommensteuererklärung von 2019 nichts zu suchen.

Du kannst gerade noch Glück haben, denn die "Erklärung zur Feststellung eine verbleibenden Verlustvortrags" kann man 7 Jahre Rückwirken einreichen, also in 2019 noch für 2012.

Wenn ich als Honorarkraft Rechnungen stelle, gilt das dann als erster Job und verbaue ich mir damit die Möglichkeit die letzten 7 Jahre in irgendeiner Weise geltend machen zu können?

Das hat nichts miteinander zu tun.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
rielustu 
Fragesteller
 30.04.2019, 11:29

Vielen Dank erstmal für die Antwort.

Du solltest ich nochmal in Ruhe mit der Materie befassen, denn von Deinen Annahmen liegen einige so daneben, dass man kaum weiß wo man anfangen soll.

-> da haben Sie sicherlich Recht. Ich bin ein totaler Steuerneuling und habe bis jetzt einfach noch keinen Durchblick. Aber um Licht ins Dunkel zu bringen, müssen eben Fragen gestellt werden - seien sie auch noch so "daneben" =)

Der Vorschlag eine Honorarrechnung für die kleinen Beträge zu stellen kam zu Stande, weil ich momentan nur kleine Aufträge bekomme da unser Projekt ausläuft. Vorher war es natürlich eine korrekte Werkstudentenstelle.

Du kannst gerade noch Glück haben, denn die "Erklärung zur Feststellung eine verbleibenden Verlustvortrags" kann man 7 Jahre Rückwirken einreichen, also in 2019 noch für 2012.

-> Genau, der Begriff "Verlustvortrag" ... Auf den bin ich auch auf meiner Suche gestoßen =) Diesen kann ich in Form von Werbungskosten als Studentin geltend machen, wenn ich eine freiwillige Steuererklärung einreiche. Später, wenn ich Arbeitnehmerin bin, dann kann ich eine Steuerrückstattung bekommen, richtig? Wenn sie nun sagen "Das hat nichts miteinander zu tun." meinen sie dann, dass ich die Rechnung stellen kann und dass das keine Auswirkungen auf die Möglichkeit hat einen Verlustvortrag zu stellen?

Erneut vielen Dank für eine Antwort.

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