Mietminderung?

2 Antworten

Nein, keine Mietminderung, denn die ist dafür, um Einschränkungen im Mietgegenstand auszugleichen, aber ein zurückbehaltungsrecht für die Miete.

Du könntest Die Miete auf ein Sperrkonto zahlen.

Vermieterpflicht: Kaution muss angelegt werden

Der Vermieter muss ein Kautionskonto als “offenes Treuhandkonto” führen, um den Mieter im Falle einer Insolvenz des Vermieters zu schützen und das Pfandrecht der Banken auszuschließen. Vereinfacht bedeutet das, dass im Falle der nicht getrennten Anlegung die Kaution vom Zugriff etwaiger Gläubiger des Vermieters nicht geschützt ist.

Mietrecht.org sagt:

https://www.mietrecht.org/mietkaution/mietkaution-nicht-angelegt/#google_vignette

Mietertipp:

Ist sich der Mieter darüber unsicher, ob „seine“ Kaution vom Zugriff möglicher Gläubiger des Vermieters geschützt ist, kann er noch vor Überweisung der Kaution auch die Nennung eines insolvenzfesten Kontos verlangen, auf die er die Kaution überweisen soll.

Auch hat der Mieter einen Anspruch auf einen Nachweis, dass die Kaution auf ein Treuhandkonto angelegt ist. Kommt der Vermieter dem nicht nach, kann der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend machen (LG Mannheim, WuM 1990, 293, AG Mülheim, WuM 1990, 426).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
laaaaagl 
Fragesteller
 29.11.2023, 07:30

super ! Vielen Dank☺️

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Dir ist bewusst, dass Mieterkonten weiterhin nicht verzinst werden? Zumindest kenne ich keine Bank, wo Zinsen gezahlt werden...