Mieter will mit Möbeln abhauen?

2 Antworten

Darf ich meine Möbeln jetzt schon aus dieser Wohnung holen oder muss ich zu sehen wie sie Diebstahl begehen?

Das käme darauf an, ob die Möbel mietvertraglich unentgeltich zum Gebrauch überlassen sind, wie das bei Einbauküchen oft der Fall ist oder mitvermietet wurden, wie das bei möblierten Zimmern gemacht wird.

Im ersten Fall kann man seine Leihe jederzeit zurückfordern, im zweiten die Mietsache nicht.

Das ist ein ausgesprochen schwieriger Fall:

Selbsthilfe jedenfalls ist unzulässig, was in derartigen Situationen zu bedauern ist.

Ob eine Einstweilige Verfügung helfen könnte ist ebenfalls fraglich. Die könnte ja allenfalls auf das Verbot des Betretens der Wohnung gehen und das bekommt man nicht durch.

Natürlich könnte man die Polizei rufen wenn man den Mieter auf frischer Tat erwischt, ansonsten aber läßt einen der Rechtsstaat im Stich.