Ich würde es trotzdem immer kontrolieren. Natürlich hast Du recht, aber es kostet Dich vielleicht 5 Minuten Zeit. Bei Nichtkontrolle und einem Fehler würde es Dich Dein Geld kosten ! Im übrigen entstehen auch mit, oder vielleicht gerade durch EDV Fehler! Und überall arbeiten nur Menschen, die sich auch mal irren können.

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Da gibt es eigentlich keine Probleme. Die Bank verdient schließlich ihr Geld damit. Und für den Dispo zahlst Du ja auch einen satten Zinssatz. Aber warum nimmst Du nicht gleich so viel Geld auf, dass Du den Dispo nicht beanspruchen musst? Macht doch viel mehr Sinn, als zu den "normalen" Kreditzinsen auch noch uferlos hohe Überziehungszinsen zu zahlen.

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Soweit mir bekannt ist, bekommt man Rente erst, wenn man im Rentenalter ist. Das heißt, dass Du jetzt, wenn überhaupt, Ehegattenunterhalt zahlen. Anspruch auf Rente von Ihm hast Du nur, wenn ihr geschieden werdet. Dann werden die Rentenansprüche gegenseitig aufgerechnet und dem Rentenkonto des anderen gutgeschrieben. Gezahlt wird aber erst bei Renteneintritt. Wenn Du bei Deinem Renteneintritt nur sehr wenig eigene Rente bekommen solltest, musst Du Grundsicherung beantragen. Dann ist in dem Fall Dein "Noch-Ehemann" in der Pflicht und ein Anwalt muss klären, wieviel Unterhalt er Dir dann zahlen muss.Anders läuft das leider nicht.

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Sonn-und Feiertage sind im Tarifvertrag geregelt. Nachtzuschlaege sind gesetzlich geregelt und man hat einen Anspruch darauf. Aber nur wegen der zusätzlichen Zahlungen solltest Du keinen Busführerschein machen. Die Personenbeförderung beinhaltet schließlich auch eine ganze Menge Verantwortung.

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Es ist, wie wfwbinder schon sagt, die Wasserkosten werden nur dann zusätzlich gezahlt, wenn man (Schreiben vom Vermieter) nachweisen kann, dass das Warmwasser über einen Durchlauferhitzer läuft. Zusätzliche Müllgebühren werden leider auch nicht getragen. Der Müll wird ja turnusmäßig entsorgt, und das wird bezahlt. Wer mehr Müll hat, egal wodurch, muss die Kosten selber tragen.

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Soweit mir bekannt ist, werden von der ARGE nur dann die Kosten übernommen, wenn eine physische oder psychische Erkrankung vorliegt, bzw. eine nachgewiesene Schwerbehinderung.

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Soweit ich weiß, kannst Du selber die Jahre, die Dir fehlen, einzahlen. Wie das genau fúnktioiert, kann Dir die Rentenkasse sagen.

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So wie es aussieht, tut die Isländische Regierung alles, um die Bank, und damit den Kunden ihr Geld, zu erhalten. Ob es funktioniert, kann im Augenblick wohl niemand sagen. Du solltest trotzdem versuchen,Ruhe zu bewahren. Solange keine Geschäfte möglich sind, kann der Bank das Geld auch nicht ausgehen!!!

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Sozialhilfe gibt es nicht mehr. Heute heißt das Hartz IV. Und das bekommen Personen, die eigentlich noch arbeitfähig sind, es aber, aus welchen Gründen auch immer, aber nicht tun. Grundsicherung ist für Personen, die nicht mehr arbeiten können oder müssen, aber eine so geringe Rente haben, dass sie unter dem Hartz IV Satz liegen qürden. Die erhalten dann, auf Antrag, Grundsicherung.

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Es lohnt sich nur dann, wenn Du eine geringe Rente beziehst (Altersrente mit 65 ). Als "normaler" Altersrentner darfs Du unbegrenzt hinzuverdienen, musst aber Steuern und Sozialabgaben zahlen, Deine Rente erhöht sich dadurch allerdings nicht mehr. Bei vorzeitigen Renten, darfst Du nur 400 Euro mtl. dazuverdienen, 2 x im Jahr 800 Euro.

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Warum solltest Du bei einer "Sterbeversicherung" eine Gesundheitsprüfung machen müssen? Der Versicherungsbeitrag richtet sich sowie so danach, wie alt Du bereits bist. Außerdem musst Du nut angeben, welche Krankheiten Du bisher schon hattest? Hierbei musst Du allerdings exakte Angaben machen, weil die Versicherung sonst nicht zahlen muss.

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Klar, kann und darf sie. Eine Bank ist nicht verpflichtet, ein Konto für Dich zu führen. Wenn sie Dich nicht mehr will, kündigt sie Dir. Sie braucht dafür, glaube ich, noch nicht einmal einen Grund.

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Also, haften tut Dein Berater für seine "Tipps" nie. Selbst wenn er Dir blödsinn erzählt hat, solange Du keinen Zeugen für seine falsche Beratung (wenn es denn eine war) hast, hast Du keine Chance. Und selbst wenn jemand dabei war, wird er immer noch sagen, dass es "nur" seine persönliche Meinung war. Und die darf er Dir jederzeit sagen.

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Mit einem Stopp-Loss begeht man sozusagen Schadensbegrenzung.Fällt die Aktie auf Dein angegebenes Limit, wird automatisch verkauft. Dabei kann es durchaus sein, dass unter Deinem angegebenen Limit erst verkauft werden kann. Ist halt Angebot und Nachfrage !

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