Mietbescheinigung für Jobcenter ausfüllen Pflicht?

1 Antwort

Dazu ist der Vermieter nicht verpflichtet. Ich empfehle dir, diese Bescheinigung selbst auszufüllen und mit einem i. A. und einem beliebigen Namen zu unterschreiben. Funktioniert immer. Die erforderlichen Angaben weißt du ja schließlich alle.

Kuchenfee665 
Fragesteller
 12.08.2023, 01:48

Danke für die schnelle Antwort! Aber einfach eine beliebige Unterschrift drunter setzen, kann und möchte ich nicht machen! Weil unter dem Mietvertrag ist doch die Vernieterunterschrift und auf der Bescheinigung plötzlich eine von mir hin gekrakelte fiktive Unterschrift?? Das wäre ja Fälschung! Und fällt doch zu 100% auf! Aber trotzdem danke!

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Snooopy155  12.08.2023, 09:26
@Kuchenfee665

Dann laß es eben bleiben, aber dem Vermieter mußt Du das Schriftstück vom Jobcenter schon vorlegen!

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Kuchenfee665 
Fragesteller
 12.08.2023, 18:28
@Snooopy155

Das werde ich schon machen, aber nicht mit einer fiktiven Unterschrift! Wenn sie so etwas wohl mit Regelmäßigkeit machen, dann haben sie Glück gehabt, bis jetzt! Weil der Sachbearbeiter irgendwann schon merkt, das die Unterschrift vom Vermieter auf dem Mietvetrag, nicht mit der Unterschrift auf der Mietbescheinigung übereinstimmt! Ist mir nicht plausibel, das ich das hier erklären muss!! Wenn sie so etwas vollziehen, ich definitiv nicht! Man sollte auch andere Meinungen akzeptieren und nicht gleich so pampig werden!

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