Vollstreckungsbescheid falsch zugestellt Datenschutz?

3 Antworten

Falschzustellung ist etwas, mit dem man immer rechnen muss. Der Empfänger darf deine Post jedoch nicht öffnen. Daher auch kein Problem mit dem Datenschutz. Oder hat es jemand geöffnet?

Da, ich nicht weiß wer es angenommen hat, weiß ich auch nicht wer es geöffnet hat, es geht mir auch nicht um mich sondern eher allgemein, weil im Internet findet man nichts darüber, aber danke dir für deine Antwort

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@Kabelaffe84

Ums klar zu sagen: Ich habe keinerlei datenschutzrechtliche Bedenken.

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@Kabelaffe84

Das kann dir alles Sch... egal sein, es stand nicht deine Hausnummer drauf, ergo war der Brief nicht für dich, die Forderung kannst du fürs erste Abweisen.

Erst wenn die Korektur an deine Adresse kommt, kannst und musst du reagieren.

Und ich frage immer noch, wie kommt der Vollzieher auf die Idee bei dir zu klingeln,wenn dort eine andere Hausnummer drauf steht?

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Wenn die Hausnummer nicht stimmt, warum steht er dann bei dir vor der Tür?

Dann wird dirt jemand mit selben Namen wohnen.

Nein, ich war extra an den Briefkästen schauen

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Da es das Postgeheimnis gibt, darf der falsche Empfänger diesen Bescheid gar nicht öffnen!

Also verletzt das Amt schon mal überhaupt keinen Datenschutz.

Öffnet der falsche Empfänger diesen Bescheid, musst man dieser Person erst einmal beweisen, dass er das mit Absicht gemacht oder aus der Gewohnheit heraus gemacht hat.

Ich schaue mir schließlich auch nicht jeden Brief aus meinem Briefkasten vorher an sondern öffne die gleich.